26.03.2012

Urlaubssperren

Ein Kommentator weist uns darauf hin, dass bei der ZVM Moosach Urlaubssperren für 2012 und sogar schon für 2013 angekündigt worden seien. Urlaubssperren waren in den Zeitungsvertriebsfirmen (ZVs) schon immer ein Thema, dürfte in diesem Jahr aber besonders prekär werden. Denn die willkürliche Schließung der ZVZ und die beabsichtigte Kündigung der dort beschäftigten Arbeitnehmer reisst ein krasses Loch in die Personaldecke. Dennoch hat jede/r jede/r Zeitungszusteller/in Anrecht darauf, in Urlaub zu gehen.

Die rechtliche Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz. Der Urlaub dient der Erholung und damit der Erhaltung der vollen Arbeitskraft. Der Urlaubsanspruch ist deshalb "unabdingbar". Oder im Klartex: Urlaub muss gewährt werden. Niemand kann dazu gezwungen werden, auf Urlaub zu verzichten und sich dafür den Urlaub ausbezahlen zu lassen. Es geht nur um die Frage, wann der Urlaub genommen werden kann.

Dabei sind die berechtigten Belange des Arbeitgebers gegen die berechtigten Belange des Arbeitnehmers (Schulferien bei Kindern, Familienfeste, gemeinsame Urlaubsplanung mit dem Partner etc.) gegeneinander abzuwägen.

Das bedeutet: Es ist keineswegs so, dass der Arbeitgeber alleine bestimmen kann, wann ein Arbeitnehmer in Urlaub geht. Ob eine Urlaubssperre im rechtlichen Sinne gerechtfertigt ist oder wie die Interessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils abzuwägen sind, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Mitglieder der Gewerkschaft erhalten kostenlos Rechtsberatung und gfs. Unterstützung bei der Durchsetzung des Urlaubsanspruchs.

1 Kommentar:

  1. Jens Schulenburg04.04.12, 20:43

    Da unser Geschäftsführer auch sonderbare Gedankengänge betreffs der Urlaube unserer Mitarbeiter hatte, haben wir eine anfangs allseits belächelte Urlaubsvereinbarung nach langem Hin und Her durchgesetzt. War wohl doch nicht so unnütz wie man sieht!
    Jens Schulenburg, ZVR Ramersdorf

    AntwortenLöschen