29.04.2013

Betriebsübergang anerkannt!

Liebe Freunde, ihr merkt ja, dass wir momentan nicht mehr regelmäßig zum Schreiben kommen. Wir müssen uns ja irgendwie um unseren Lebensunterhalt kümmern. Weil wir ja so schlechte Zusteller waren, dass uns die SZ bzw. ihre Handlanger gekündigt haben. Wobei wir ja im Verhandlungstermin von Vertretern der Verlagsseite hören konnten, dass unser abrupter Rauswurf doch zu ziemlichen Verwerfungen in der Zustellung geführt hat. Und irgendwie die ganze Aktion wohl doch nicht so ein Geniestreich war, wie sich das vielleicht der eine oder andere im Hochhaus oder im Schwabenland so vorgestellt hat.

In der mündlichen Verhandlung war ja schon zu erkennen, dass der Vorsitzende Richter sich sehr gründlich die Umstände der Schließung der ZVZ und unserer Kündigungen angeschaut hat. Und ihm einige Antworten der Arbeitgeberseite, die sie auf den Fragenkatalogen unseres Anwalts (gestellt übrigens vom DGB-Rechtsschutz) abgegeben hatte, nicht sonderlich überzeugt haben. Die Urteilsverkündung bestätigte dann die herbe Niederlage für den Verlag!


Das dürfte im Hochhaus für Betriebsamkeit sorgen. Auch wenn das "nur" die erste Instanz war, so ist doch zum ersten Mal die bisherige Strategie des SV von den ach so selbstständigen ZVen gescheitert. Das Urteil dürfte weit über den SV hinaus für Aufmerksamkeit sorgen, denn das böse Spiel wird auch woanders gerne gespielt.

Es ist ein böses und ein perverses Spiel auf dem Rücken von Beschäftigten. Die werden durch dieses "Modell" von sich unabhängig gebenden, aber tatsächlich völlig abhängigen Unter- und Nebengesellschaften nämlich völlig rechtlos. Jede GmbH ist bei Bedarf nullkommanix in der Insolvenz. Masse hat sie nicht - und damit bleibt nichts für Abfindungen bzw. einen Sozialplan. Wird ja alles bei der ZVZ in schönster Reinheit vorgeführt.  

Also, freuen wir uns erst einmal über ein Urteil, das dem Verlag gar nicht Recht sein kann. Deshalb wird er wohl auch das Landesarbeitsgericht anrufen. Zuvor muss aber noch die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Nun denn, wir schon das erste Jahr bei Gericht hinter uns, da schaffen wir auch noch das zweite Jahr...