08.12.2013

Kündigungen ZVZ: Auch LAG in der Urteilsfindung uneins

So schaut ein "betriebsmittelarmer Betrieb" aus
Den glatten Durchmarsch hat die Arbeitgeberseite beim Landesarbeitsgericht (LAG) München nicht geschafft. Hier wurden die Urteile aus erster Instanz jeweils bestätigt. Was nichts anders heißt, als dass auch beim LAG unterschiedliche Auffassungen bestehen, ob die Auftragskündigung der ZVZ und die Auftragsvergabe an die ZVC einen Betriebsübergang darstellt oder nicht.

Die mit Unterstützung der ver.di geführten Klagen wurden beim Arbeitsgericht München zwei Kammern zugeteilt. Die kamen zu unterschiedlichen Urteilen: Eine Kammer wies die Klagen ab, eine andere Kammer gab den Klagen statt. D.h. diese Kammer bestätigte den Betriebsübergang.

Für die unterlegenen Kolleginnen und Kollegen erteilte ver.di Rechtsschutz für die Berufung beim LAG. Bei den Kolleginnen und Kollegen, die gewonnen hatten, rief die Arbeitgeberseite das LAG an. Damit waren wiederum zwei Kammern des LAG mit der Prüfung befasst. Beide Kammern bestätigten jeweils das Urteil der Vorinstanz. D.h. auch beim LAG kamen zwei Kammern zu unterschiedlichen Urteilen!

Das zeigt freilich, welche Brisanz die Verfahren haben. Und zwar nicht nur für die ZVZ oder die ZVC, sondern weit über die Zustellung hinaus. Auf dem Prüfstand stehen schließlich Konstruktionen mit Unter-unter-Gesellschaften, die "Selbstständigkeit" und "Wettbewerb" simulieren, die aber letztlich alle von der Mutter abhängig sind. Konstruktionen, die vorrangig dazu dienen, willige und billige Verfügungsmasse zu haben. Wozu es auch gehört, Schutzrechte für Arbeitnehmer zu umgehen, inbesondere die aus einem Betriebsübergang nach § 613a BGB (Kündigungsverbot, Mitnahme bisheriger Rechte und Leistungen etc.)

Bisher setzt das Verlagshaus auf den Durchmarsch bei Gericht. Weder wurden halbwegs anständige Abfindungen angeboten, noch kommt der Sozialplan voran. Jetzt drohen Bundesarbeitsgericht und Europäischer Gerichtshof. Geld spielt keine Rolle, Hauptsache, Zusteller/innen wird klargemacht, dass sie keine Forderungen zu stellen haben.

Würde der Süddeutsche Verlag seinem eigenen Unternehmensleitbild folgen, müsste er selbst da, wo er bisher gewonnen hat, feststellen: Nicht alles was Recht ist, ist auch rechtens. Aber da bleibt man lieber bei seiner Doppelmoral und lässt Heribert Prantl ein paar salbungsvolle Worte sprechen.


Bericht https://medien-kunst-industrie-bayern.verdi.de/zusteller




Interessanter Beitrag zum Thema Mindestlohn

Ein interessanter Beitrag mit dem Titel "Koalitionsvertrag - der Mindestlohn und die Hintertürchen" ist neulich in der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau erschienen: www.fr-online.de/wirtschaft/-,1472780,25455436.html Heute ist der 7.12.2013. Ich bin gespannt, wann dieser Hinweis entdeckt wird. Dux Emeritus

14.11.2013

Eine abgrundtiefe Schweinerei

Folgenden Kommentar stellen wir als Beitrag und zur Diskussion ein (Sendedatum 8.11.):

"Nach längerer Zeit habe ich mal wieder in den Blog geschaut. Mein Gott, was bin ich froh, dass ich vor geraumer Zeit die Kurve gekriegt habe. Es packt mich aber heute noch der heilige Zorn, wenn ich hier nachlesen darf, welche Märchen von Vertretern der SZ Logistik und den "selbstständigen" ZVs verbreitet wird bzw. den sie vor Gericht von Rechtsvertretern verbreiten lassen. Hallo die Herren, die wöchentlichen Runden im Hochhaus, habe ich die nur geträumt? Der Abputz- und Kommandoton, was zu tun und zu lassen sein - alles nur gestörte Wahrnehmung? Werden Sie wenigstens noch ein wenig rot im Gesicht vor dem Richtertisch? Und wie war das mit der ZVH? Und wie war das erst recht mit der ZVZ? War das nie Thema in größerer und kleinerer Runde? Leide ich oder leiden andere unter Erinnerungslücken? Was zählen schon solche Lapalien, es geht ja um das Große, um das ganz Große. Und es geht vor allem auch um das ganz große Sparen. Die Störenfriede müssen weg. Da finden wir schon was. Was euch angetan worden ist, das ist eine so abgrundtiefe Schweinerei, das macht mich noch immer wütend. Ich hoffe deshalb zutiefst, dass sich das Gericht nicht von diesem Schmierentheater einwickeln lässt und euch zu eurem Recht verhilft. - Anonym"

Von Razzien und Hosensäcken

Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de
Böse Überraschung für den Schwarzwälder Boten: 30 Zollfahnder begehrten Einlass und nahmen kistenweise Unterlagen und Computer mit - vorzugsweise solche zu den Lohnabrechnungen der Zeitungszusteller. Denn da soll mächtig geschummelt worden sein. Der Firmenanwalt sieht "Petitessen", die man aus dem "Hosensack" bezahlen könne. Gut zu wissen.... Bericht auf der ver.di-Website  https://medien-kunst-industrie-bayern.verdi.de/zusteller

08.11.2013

Zoff um Zusteller: Verleger gegen Mindestlohn

Das Medienmagazin ZAPP (NDR) hat sich des Themas "Zeitungszusteller und Mindestlohn" angenommen. Für die Zusteller geht es dabei um ein bisschen mehr Anstand bei den Zustellvergütungen - bei den Verlegern ist gleich mal wieder die Pressefreiheit in Gefahr. Wobei sie ja gar nichts gegen den Mindestlohn haben - solange er nicht für die Zustellerinnen und Zusteller gilt. Bericht ZAPP/6.11.2013

31.10.2013

Neuorganisation: Homeoffice statt Verteilstelle

Viele Zusteller holen ihre Zeitungen noch in einer Verteilstelle ab. Dort werden die Vorarbeiten erledigt, Änderungsmeldungen übergeben und Tourenbücher korrigiert. Doch wozu Verteilstellen (die kosten schließlich Miete und haben auch noch Lohnkosten zur Folge), wenn doch die Zusteller die bisherige Funktion der Verteilstelle einfach selbst übernehmen? Das heißt: Die Zeitungen werden irgendwo am Straßenrand abgeladen und die Änderungsmeldungen sowie die ganze Kommunikation wird über E-Mail abgewickelt. Das hat den Charme, dass Büro- und Organisationskosten einfach auf die Zusteller abgewälzt werden können. Zukunftsmusik? Mitnichten, das System wird ja schon  getestet. Volle Dienstleistung zum Sparpreis - das ist der Verlegertraum in Sachen Zustellung.

Dazu passt auch die Neugründung der ZV Service. Mit ihr lässt sich die Doppelfunktion der SZ Logistik als einerseits Auftraggeber und andererseits Dienstleister elegant auflösen. Die Logistik GmbH kann dann als reiner "Auftraggeber" völlig unbelastet schalten und walten; die Service GmbH kann sich stets die Hände in Unschuld waschen, denn sie arbeitet ja nur im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags mit den ZVen und hat mit der Logistik überhaupt nichts zu tun. Und die ZVen? Haben keine Betriebsmittel und keine eigene organisatorische Struktur mehr. Ganz prima Voraussetzungen, um Beschäftigte schnell, ganz billig und geräuschlos abservieren zu können.

Was natürlich eine üble Unterstellung ist. Weil der Firmenanwalt ja stets beteuert, dass die Schließung der ZVZ rein gar nichts mit dem Tarifkampf und dem regsamen Betriebsrat zu tun hat. Obwohl genau das der Geschäftsführer gegenüber dem Betriebsrat bestätigt hat. Aber das ist vermutlich einem Blackout geschuldet. Der Arme war einfach so überfordert von dem zähen Rettungskampf, dass er möglicherweise nicht mehr zwischen Wahn und Wirklichkeit unterscheiden konnte.

    

ZVZ - Berufungsverfahren LAG: Auf hoher See

Übernahme des Berichts von der Webseite https://medien-kunst-industrie-bayern.verdi.de/zusteller. Wir danken für die Genehmigung zum Abdruck.



Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Tiefes Gottvertrauen könnte momentan für Zusteller ganz hilfreich sein. Denn die mündlichen Verhandlungstermine am 24.10. und 30.10. beim Landesarbeitsgericht München waren ein kleines Wechselbad. Beim ersten Termin waren die klagenden Kolleginnen und Kollegen eher erleichtert, beim zweiten Termin die Arbeitgeberseite. Wie es die beiden Kammern nun genau sehen, werden wir erst nach den Entscheidungsverkündungs-Terminen (EVT) Ende November wissen. Klar wurde im zweiten Termin nur, dass die Beklagtenseite nicht daran denkt, über ein seriöses Abfindungsangebot nachzudenken. Mit den EVTs wird auch erst klar, ob die Kammern die Berufung zum Bundesarbeitsgericht zulassen.
Für heute nur so viel: Ob ein Mantel nun dunkelgrau oder Anthrazit ist, darüber lässt sich trefflich diskuieren. Für das reale Leben ist das völlig belanglos. Im Arbeitsrecht schaut es leider ganz anders aus. Da können solche Nuancen über die berufliche und wirtschaftliche Zukunft entscheiden. Und darüber, ob Arbeitnehmer ihre Rechte überhaupt wahrnehmen können oder jederzeit und willkürlich abserviert werden können. Ohne Chance, sich rechtlich wehren zu können und damit ohne Chance auf wenigstens einen angemessenen sozialen Ausgleich. Wenn der Arbeitnehmerschutz kein Papierflieger sein soll, dann ist nicht der wohlfeile rechtsphilophische Diskurs das Maß der Dinge, sondern die Bewertung der konkreten Auswirkungen in der betrieblichen Realität.
Unabhängig davon gilt ohnehin: Nicht alles was legal ist, ist auch legitim. Im Glashaus eines großen süddeutschen Verlags scheint man aber der Meinung zu sein, dass der moralische Zeigefinger zwar deutlich erhoben werden muss - aber nur gaaanz weit ausserhalb des eigenen Hauses. 

29.10.2013

Ich steh in der Kält´n und wart.....

Im Zuge der Umstellung auf "Direktanlieferung" werden immer mehr Verteilstellen geschlossen. Dafür gibt es dann eine komfortable Direktanlieferung. Zum Beispiel am Straßenrand. Bleibt die Zeitung mal liegen (was wegen Personalmangel inzwischen immer öfter passiert), gibt es halt einfach Selbstbedienung.

Und wer in früher Morgenstunde durch die Stadt fährt, sieht auch immer wieder Kolleginnen und Kollegen am Straßenrand warten. Oft nicht einmal durch ein Vordach geschützt, sondern allein unter dem weiten Himmel. Besonders schön, wenn dann selbiger wieder einmal seine Schleusen öffnet.

Aber, liebe Leute, dafür gibt es dann einmal im Leben ein großes Fest im Glashaus. Da wird dann Lob aus dem Füllhorn geschüttet. Ein Herz erwärmender Ersatz für ein paar Cent mehr. Für Geld freilich arbeitet ja kein Zusteller und keine Zustellerin, sondern alleion für die sportliche Ertüchtigung und das Wissen darum, dass ohne die eigene Leistung die Blüten in den Redaktionsstuben vertrocknen.

Übrigens: Für das Fest hat unser geliebter Verlag ja wirklich keine Kosten gescheut. Da wurde sogar noch richtig Geld für Porto ausgegeben, um Zusteller anzuschreiben, die sich nicht angemeldet haben. Soviel Aufmerksamkeit, Donnerwetter!

Helden der Nacht

Was war da aber auch los im Glashaus! Ein rauschendes Fest, "diverse Vergnügungen" gar - und das in Zeiten, wo die Gesellschafter im Elend leben und dringend mehr Kohle brauchen. Aber den lieben Zustellerinnen und Zustellern ist der Süddeutschen Zeitung und ihren Stuttgartern Geldbeutelverwaltern halt nichts zu teuer. Und dann noch der Lobredner! Niemand anderes als die edelste der Edelfedern: Heribert Prantl, das liberale Gewissen der Redaktion. Er sparte nicht mit Lob. "Systemrelevant für den Journalismus" seien die Zusteller, und die ganzen Bemühungen der schreibenden Zunft seien nicht viel wert, wenn es die lieben Zustellerinnen und Zusteller nicht gäbe. Über so viel Lob freuen wir uns ganz aufrichtig.

Aber passt, lieber Heribert Prantl, im Nebenhaus, da wo die schöne Kantine ist, da liegen ein paar Leichen im Keller. Das wäre mal ´was für einen investigativen Journalisten! Betriebsschließungen, die einen strengen Geruch nach Willkür und dem Ausschalten von Betriebsräten haben; Dutzende von Kündigungen, ganz überwiegend langjährigen Zustellern, darunter z.B. ein Alleinverdiener mit vier unterhaltspflichtigen Kindern etc.pp.; Betriebsstrukturen, die jede vernünftige Arbeitnehmervertretung unmöglich machen und zunehmend auch dem Arbeitsgericht sauer aufstoßen; ein extrem fauliger Geruch nach Umgehung des § 623a BGB / Betriebsübergang....
 

"Die Schwächsten sind der Maßstab für die Gerichtigkeit"
 (Margot Käßmann)

28.10.2013

ZV Service gegründet

Da schaut der Mensch mal so im Registergericht vorbei - und was findet er dort? Einen neuen Eintrag unter der bewährten Federführung eines mäßig bekannten Verlagshauses im Münchner Osten. Eine ZV Service GmbH ist da eingetragen (HRB 205531). Geschäftszweck ist die "Übernahme und Erbringung von Verwaltungstätigkeiten für Logistikunternehmen oder sonstige Zustellunternehmen für Presseobjekte im Gebiet Stadt- und Landkreis München, insbesondere Verwaltungstätigkeiten wie Bewerbermanagement, Personaleinsatzplanung, Lohnabrechnung, Qualitätsmanagement, Geschäftsführung etc."

Nun darf jede/r einmal verschärft nachdenken, welcher Job da noch für die Geschäftsführer/innen der ZVen bleibt....

Aber natürlich ist kein Zahnkranz im Räderwerk nutzlos - und wenn man nur als Watschenbaum für Verfahren dient, die dem Verlag beim Arbeitsgericht um die Ohren fliegen....


  

22.10.2013

Zwei Verhandlungstermine beim LAG München!

Die Klagen, die von gekündigten Zusteller/innen der ZVZ beim Landesarbeitsgericht München (LAG) anhängig sind, werden nun doch von zwei Kammern behandelt.

Die Kolleginnen und Kollegen, derren Klage vom Arbeitsgericht München stattgegeben wurde, haben Verhandlungstermin am Donnerstag, 24.10.2013, 11.15 Uhr.


Die Kolleginnen und Kollegen, deren Klagen in erster Instanz abgewiesen wurden, haben Verhandlungstermin am Mittwoch, 30.10.2013, 14 Uhr.

Das Landesarbeitsgericht München ist in der Winzererstraße 104. (U-Bahn Hohenzollernplatz, Ausgang Herzogstraße, Beschilderung im U-Bahnhof. Gehweg ca. 7 Minuten). 

Die Verhandlungen sind öffentlich. Raum ist an der Gerichtstafel im Eingangsbereich angegeben.

Eines kann schon versprochen werden: es wird spannend. Zwei Kammern des Arbeitsgerichts München (1. Instanz) waren zu unterschiedlichen Urteilen gekommen: Bei einer Kammer wurden die Klagen abgewiesen, bei einer anderen Kammer wurde den Klagen stattgegeben. Das Urteil dazu ist im Post "Schriftliche Urteilsbegründung" in Grundzügen dargestellt.

Die LAG-Entscheidung - wie auch immer sie ausgeht - wird gravierende Folgen für die Beschäftigungsverhältnisse in der Münchner Zeitungszustellung haben. Denn entweder enthält das bestehende "System" die Absolution (und die Klagen werden abgewiesen) - dann ist der Willkür und Ausbeutung weiterhin Tür und Tor geöffnet. Oder den Klagen wird stattgegeben. Dann ... möchten wir erst mal nur Mäuschen im Hochhaus sein ....

16.09.2013

Der gesetzliche Mindestlohn wird kommen

Der gesetzliche Mindestlohn wird wohl bekommen. Zumindest haben das ausser der FDP alle im Bundestag vertretenen Parteien versprochen. Der würde dann auch für die Zeitungszustellung gelten. (Was nach Verlegermeinung der Untergang des freien Verlegertums wäre. Mal sehen, wer dann wieder einknickt...) Für diesen Fall werden bereits seit geraumer Zeit hypothetische Arbeitszeiten für die Touren hinterlegt.

Wie das geschieht, haben wir unter dem Stichwort "Sabris" bereits beschrieben. Der "Elchtest" hatte ergeben, dass völlig illusorische Zustellmengen pro Stunde hinterlegt sind. Wenn also z.B. 80 Zeitungen als Zustellmenge pro Stunde angegeben sind, aber realistisch nur 40 zu schaffen sind, wird aus einem Stundenlohn von - sagen wir mal - 8,50 in der Realität ein Stundenlohn von 4,25.

Es wird also enorm wichtig, dass die hinterlegten Stückzahlen pro Stunde genau mit der Realität abgeglichen werden! Eine Aufgabe, die vom Gesetz den Betriebsräten zugewiesen wird. Wer die immer noch für unnötig hält, braucht sich nicht darüber zu wundern, dass sein Lohn immer weniger wird.

Die Deutsche Post errechnet den Stundenlohn übrigens auf gleiche Weise mit einem System namens IBIS. Ein Leserbrief-Schreiber hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass es auch dort massive Probleme zu Ungunsten der Zusteller gibt. Das gilt insbesondere für die sog. Verbundzusteller. Auch dort wird nach der Information von illusorischen Zustellmengen pro Stunde ausgegangen. Neubauten würden z.B. gar nicht in den Zeiten berücksichtigt werden. Die Folge davon ist jede Menge unbezahlter Arbeit. "Ich würde die Typen, die das am Grünen Tisch programmieren, gerne mal 14 Tage auf meiner Tour arbeitenn lassen!" so sein Fazit. Wir werden versuchen, ein Interview mit Post-Betriebsräten zu führen um mehr darüber zu erfahren, wie sie mit dem Problem umgehen.

04.09.2013

Von Verteilstellenleitern und Aussendienstlern

In verschiedenen ZVen herrscht fröhliches Kommen und Gehen an selbst ernannten oder sich so fühlenden "Führungskräften". Dabei geht es so fröhlich zu, dass manche sich plötzlich vor der Tür vorfinden, obwohl sie doch immer ihrem Herrn mit dem Palmwedel zufächerten. Und dafür andere auftauchen, die zuweilen gar nicht mehr wissen, welchem Herrn sie dienen.

Abgängig sind inzwischen einige Verteilstellenleiter. Obwohl sie sich doch immer beflissen das Fähnchen im Winde trugen und das Wohl des Betriebs im Blick hatten. Sie haben nur den guten Schiller nicht gründlich genug gelesen: "Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen". Vor allem dann, wenn der Blick auf das Wohl zuweilen etwas abschweifte.

Freilich ist in diesen Zeiten immer ungewiss, ob ewas Besseres nachkommt. So berichten Kolleginnen und Kollegen von Begegnungen der dritten Art. Etwa mit dunklen Gestalten, die zu nächtlicher Stunde in den Weg springen und verkünden, dass sie nun die neuen Ansprechpartner sind. Rückfragen freilich, in welcher Funktion, in welchem Auftrag und mit welcher Befugnis sie unterwegs sind, können zu völliger Konfusion bei den so Angesprochenen führen. Aber immerhin, die eigene Büroanschrift ist den dunklen Gestalten bekannt: Hultschiner Straße.

Was sich in dem Durcheinander andeutet, ist die schon lange geplante Neuordnung der Zustellung in München. Ablagestellen statt Verteilstellen, das Wiederaufleben einer Art Vertriebsinspektoren (nur mit klangvollerem Titel) und die Zusammenführung auf vier GmbHs (bzw. vier Vertriebsgebiete) analog der Münchner SZ-Ausgaben.

Das Ziel hätte man mit Vernunft und Anstand schon längst erreichen können.


ZVZ: Die Zeit vergeht, der Betriebsrat besteht

ZVZ - war da ´was? So mag mancher im Glashaus denken. Oh ja, das war nicht nur etwas, da ist noch etwas. Denn die Zeit vergeht zwar, der Betriebsrat besteht aber weiter. Weil es noch genügend zu tun gibt. So harren zum Beispiel nach wie vor die Sozialplanverhandlungen des weiteren Fortgangs. Die stocken seit Monaten, weil der Verlag sich sehr verstockt zeigt. Wie schon mehrfach berichtet, gedenkt man dort, die willkürlich entlassenen ZustellerInnen der ZVZ GmbH mit einem Trinkgeld abspeisen zu können. So läuft das aber nicht, meinen jedenfalls all die entlassenen Kolleginnen und Kollegen, die den Rechtsschutz von ver.di genießen und deren Verfahren jetzt beim Landesarbeitsgericht München anhängig sind.

Das LAG hat die Verhandlungen für Oktober terminiert. Wir werden in den nächsten Tagen den genauen Termin an dieser Stelle veröffentlichen.

Wer wissen will, wieso ein Betriebsrat noch amtiert, dessen Betrieb es gar nicht mehr gibt: Ganz einfach, der Betriebsrat bleibt so lange im Amt, bis die vorgeschriebenen Verfahren - insbesondere die Sozialplanverhandlungen - endgültig abgeschlossen sind.
Zum Leidwesen des Verlags sind auch noch alle Betriebsratsmitglieder verfügbar. Und weil die frühere Geschäftsstelle der ZVZ GmbH in der Sonnenstraße 25 inzwischen weitgehend ausgeräumt ist und still vor sich hin schimmelt, muss extra ein Konferenzraum für die Sitzungen angemietet werden...

Absurdistan liegt halt nicht hinter dem Horizont, sondern ist schon in Steinhausen zu finden.

03.05.2013

Schriftliche Urteilsbegründung zum Betriebsübergang ZVZ / ZMC



Das fröhliche Gründen, Fusionieren, Schließen und Verkaufen von "Gesellschaften mit beschränkter Haftung" gilt heute in vielen Betrieben als Beleg für kreative Geschäftsführung. Lassen sich damit doch ganz prima Haftungsrisiken minimieren, Gewinne verschieben und Personalkosten "optimieren". Zudem verlieren Arbeitnehmer ganz schnell ihre Schutzrechte: Kündigungen werden einfacher, Sozialpläne bleiben auf der Strecke, Einkommen und andere Vertragsbedingungen können ohne große Hindernisse eingedampft werden.

Lästig sind dabei nur noch die Schutzbestimmungen des § 613a BGB zum Betriebsübergang. Denn dabei werden die bestehenden Vertragskonditionen (Gehalt, Urlaub, Arbietszeit etc.) geschützt - und zudem darf im Zusammenhang mit dem Übergang nicht gekündigt werden.Damit das schöne GmbH-Mikado durch den § 613a BGB nicht allzu stark beeinträchtigt wird, sind Heerscharen von Arbeitgeber-Anwälten damit beschäftigt, Schlupflöcher für die Umgehung des "613a" zu finden. Dabei sind sie oft erfolgreich.   

Zur Klärung des (häufigen) Steitfalls, ob ein Betriebsübergang vorliegt oder nicht , hat die Rechtssprechung diverse Kriterien aufgestellt. Die sind bei isolierter Betrachtung in der Tendenz nicht gerade "arbeitnehmerfreundlich". (Schließlich ist ja auch das freie Unternehmertum geschützt).  Anders gesagt: die Schlupflöcher sind schon eher Scheunentore. Ganz in diesem Sinne hat denn auch die Süddeutsche Zeitung die Zustellung in München organisiert.

Doch das half ihr jetzt nichts. Denn die Kammer 1 beim Arbeitsgericht München stellt unter Bezugnahme auf die Richtlinie 2001/23 EG fest, dass es nicht auf die isolierte Betrachtung einzelner Kriterien ankommt, sondern stets eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen ist.

Und unter dieser Maßgabe fand die Kammer 1 eine ganze Reihe von Kriterien, die den Betriebsübergang belegen:

a) Der Betriebszweck ist gleich geblieben. Dieser ist die Zustellung bestimmter Tageszeitungen in einem abgegrenzten räumlichen Bereich an die Hausadresse und die jeweilige private Empfangseinrichtung (Briefkasten, Rolle, Wohnungstür) der Abonneten durch eigene Zusteller.

b) Die ausgeführten Tätigkeiten sind vor und nach dem Betriebsübergang praktisch identisch.

c) Es kam zu keiner Unterbrechung der Tätigkeit. Vielmehr erfolgte die unmittelbare Nachfolge der Zustellung durch die ZVC.

d) Die Kundschaft ist gleich geblieben. (Für die Münchner Zustellgesellschaft ist nicht der Abonnent die Kundschaft, sondern die SZ Logistik GmbH!)

e) Die maßgeblichen Betriebsmittel sind übergegangen. Im Rahmen der Organisation der Münchner Zeitungszustellung sind die Haustürschlüssel maßgebliches Betriebsmittel!

f) Die Übernahme der Touren durch die ZVC erfolgte durch Rechtsgeschäft.

Einige interessante Erläuterungen dazu:

Die Organisationsänderung nach Übernahme durch die ZVC (Aufgabe der Verteilstellen und Direktanlieferung an Ablagen, Routenänderung bei den Touren) sind im vorliegenden Fall unbedeutend. Sie dokumentiert nur die Organisationshoheit der SZ Logistik GmbH innerhalb der Dienstleistungskette. Sie ändert auch nichts am Betriebszweck.

Die Haustürschlüssel sind nicht am "freien Markt" erhältlich. Ihr Einsatz ist unverzichtbar für die ordnungsgemäße Auftragserfüllung. Sie sind damit prägend und maßgebliches Betriebsmittel. Es ist nicht erheblich, ob die Schlüssel im Besitz der ZV oder der SZ Logistik sind.

Im vorliegenden Fall ist hinsichtlich der Auftragsnachfolge (die nicht zwingend ein Betriebsübergang sein muss) zu berücksichtigen, dass die SZ Logistik GmbH in München eine Monopolstellung einnimmt und die Auftragsvergabe innerhalb des SV Konzerns steuern kann. Die Neuvergabe ist nicht Folge des freien Wettbewerbs, vielmehr wird durch Fakten belegt, dass von Anfang an die unveränderte Übertragung der wirtschaftlichen Einheit geplant war.

Es darf vermutet werden, dass die Beklagtensseite in Revision gehen wird. Geld spielt bekanntlich keine Rolle, wenn die Rechtssprechung nicht passt. Wir dürfen uns dennoch erst einmal freuen, dass sich die Kammer 1 beim Arbeitsgericht München die Mühe gemacht hat, die ganze Organisations- und Gesellschafterstruktur sehr genau anzuschauen und im Hinblick auf die Schutzwirkung, die der § 613a für die Arbeitnehmer entfalten soll, zu werten.  -> Für unsere Leser/innen ausserhalb Münchens ist zu beachten, dass sich das Urteil auf die spezifischen "Münchner Verhältnisse" stützt und nicht ohne Weiteres auf andere Zustellbetriebe übertragbar ist. 

29.04.2013

Betriebsübergang anerkannt!

Liebe Freunde, ihr merkt ja, dass wir momentan nicht mehr regelmäßig zum Schreiben kommen. Wir müssen uns ja irgendwie um unseren Lebensunterhalt kümmern. Weil wir ja so schlechte Zusteller waren, dass uns die SZ bzw. ihre Handlanger gekündigt haben. Wobei wir ja im Verhandlungstermin von Vertretern der Verlagsseite hören konnten, dass unser abrupter Rauswurf doch zu ziemlichen Verwerfungen in der Zustellung geführt hat. Und irgendwie die ganze Aktion wohl doch nicht so ein Geniestreich war, wie sich das vielleicht der eine oder andere im Hochhaus oder im Schwabenland so vorgestellt hat.

In der mündlichen Verhandlung war ja schon zu erkennen, dass der Vorsitzende Richter sich sehr gründlich die Umstände der Schließung der ZVZ und unserer Kündigungen angeschaut hat. Und ihm einige Antworten der Arbeitgeberseite, die sie auf den Fragenkatalogen unseres Anwalts (gestellt übrigens vom DGB-Rechtsschutz) abgegeben hatte, nicht sonderlich überzeugt haben. Die Urteilsverkündung bestätigte dann die herbe Niederlage für den Verlag!


Das dürfte im Hochhaus für Betriebsamkeit sorgen. Auch wenn das "nur" die erste Instanz war, so ist doch zum ersten Mal die bisherige Strategie des SV von den ach so selbstständigen ZVen gescheitert. Das Urteil dürfte weit über den SV hinaus für Aufmerksamkeit sorgen, denn das böse Spiel wird auch woanders gerne gespielt.

Es ist ein böses und ein perverses Spiel auf dem Rücken von Beschäftigten. Die werden durch dieses "Modell" von sich unabhängig gebenden, aber tatsächlich völlig abhängigen Unter- und Nebengesellschaften nämlich völlig rechtlos. Jede GmbH ist bei Bedarf nullkommanix in der Insolvenz. Masse hat sie nicht - und damit bleibt nichts für Abfindungen bzw. einen Sozialplan. Wird ja alles bei der ZVZ in schönster Reinheit vorgeführt.  

Also, freuen wir uns erst einmal über ein Urteil, das dem Verlag gar nicht Recht sein kann. Deshalb wird er wohl auch das Landesarbeitsgericht anrufen. Zuvor muss aber noch die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Nun denn, wir schon das erste Jahr bei Gericht hinter uns, da schaffen wir auch noch das zweite Jahr...

07.03.2013

Zweiter Kammertermin. Kein guter Tag für die SZ

Der Sonnenschein fiel milde in den Verhandlungssaal. Das war schön nach den vielen trüben Tagen. Noch viel schöner war freilich, was der Vorsitzende Richter der Kammer 1 beim Arbeitsgericht München erläuterte. Dass nämlich die Kammer dazu neige, im vorliegenden Fall von einem Betriebsübergang auszugehen. Als Termin für die Entscheidungsverkündung wurde der 20.3. festgelegt. Damit bleibt noch ein bisschen Spannung; der Erörterungsverlauf lässt aber keinen Zweifel daran, dass den Klagen stattgegeben wird.

Die Klagen der gekündigten Kolleginnen und Kollegen wurden vor insgesamt drei Kammern des Arbeitsgerichts München verhandelt. Zwei Kammern wiesen die Klagen ab. (Siehe Bericht dazu. ver.di hat den betroffenen Kolleginnen und Kollegen inzwischen Rechtsschutz für die zweite Instanz - Landesarbeitsgericht Bayern - erteilt). Die Erörterung vor der Kammer 1 lässt hoffen, dass den dort anhängigen Klagen stattgeben wird. Es wurde deutlich, dass sich die Kammer die besonderen Umstände des Falls gründlich angeschaut hat. Das zeigte sich bereits im ersten Termin. Aufgrund der Erörterung zu den diffizilen Rechtsfragen hatte die Kammer eine weitere Schriftsatzfrist eingeräumt und den zweiten Verhandlungstermin angesetzt.

Der Beklagtenseite (ZV Zentrum GmbH hinsichtlich der Kündigung und ZV München City GmbH hinsichtlich des Betriebsübergangs) konnte das gar nicht gefallen. Wortreich verwies ihr Anwalt auf diverse Einzelentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der Vorsitzende Richter legte geduldig dar, dass in den zitierten Fällen jeweils einzelne Gesichtspunkte behandelt wurden, jedoch ausdrücklich immer eine wertende Betrachtung der Gesamtumstände gefordert sei.

Der Vorsitzende Richter regte noch einmal an, über eine einvernehmliche Lösung nachzudenken, statt Rechtsgeschichte zu schreiben. Die Chancen dafür sind freilich nahezu Null. Auch die Sozialplan-Verhandlungen kommen ja nicht voran, weil auch ein Jahr nach Schließung von der Arbeitgeberseite immer noch kein quantifiziertes und qualifiziertes Angebot vorliegt.  

Warten wir also froher Hoffnung ab, was am 20. März verkündet wird!

Aufgearbeitet für die Zustellung - und vergessen

Eine Klägerin der ZVZ hat es besonders hart getroffen. Sie hatte schon lange Probleme beim Gehen, war vom Verteilstellenleiter aber immer wieder aufgefordert worden, zur Arbeit zu kommen. Und sie folgte dem immer wieder; das Pflichtgefühl war stärker als die Sorge um die Gesundheit. Der besondere Dank: auch sie wurde gekündigt und mit den gesundheitlichen Folgen alleine gelassen. Sie hat inzwischen sechs Monate im Krankenhaus verbracht und musste sich mehrfach Operationen unterziehen. Sie kann nicht mehr alleine gehen und ist auf Hilfe angewiesen.

Einsam auf dem Feldherrenhügel

Das läuft schon ziemlich dumm, wenn der Feldherr auf seinem Hügel steht - und keine Truppen mehr da sind. Wo sind sie geblieben? Vielleicht liegt´s ja daran, dass der Feldherr goldene Rüstungen verspricht, die sich als rostige Bleche erweisen. Oder weil er glaubt, dass es schon genügend arme Hunde gibt, die für einen abgefieselten Knochen am Tag brav in die Zustellschlacht ziehen. Scheint nicht zu funktionieren, wie uns jetzt mehrere Verteilstellenleiter gesteckt haben. Wir haben mal die Zahlen addiert: Die Verteilstellen betreuen insgesamt 390 Touren. Davon sind derzeit 170 offen! Prima Sparprogramm, verehrte SZ Logistik und verehrte Gesellschafter: Erfahrene Zusteller ´raushauen, Zustellvergütungen drastisch kürzen - und der Abonnent kriegt halt mal Gutscheine oder eine Abogutschrift, wenn er mal hartnäckig reklamiert. Kostet ja nix. Die Aboentwicklung scheint aber bei den Feldherren niemand zu kratzen. Ausserdem sind sie ja nicht schuld an dem Niedergang, sondern die depperten Zusteller.

Geld spielt keine Rolle...

... das dachte sich jedenfalls ein Kollege, als er seine Lohnabrechnung anschaute und erstaunt ein üppiges Weihnachtsgeld zur Kenntnis nehmen konnte. Sagenhafte 56 Cent wurden angewiesen. Nun, man kann sich vorstellen, in welchen Taumel der Glückseligkeit der Kollege verfiel - und beschloss, sein Weihnachtsgeld in seiner Kneipe auf den Kopf zu hauen. Er bestellte Schampus für 56 Cent. Die kredenzte Menge reichte dem Vernehmen nach dazu, die Unterlippe leicht zu benetzen. Die Oberlippe allerdings blieb bereits trocken. Aber sei´s drum, als Zusteller im Auftrag der SZ Logistik muss man einfach dankbar sein für so viel Anerkennung!!   

18.02.2013

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, aus Zeitgründen können wir momentan nur 1-2 x in der Woche am Blog arbeiten und Kommentare freischalten. 

10.02.2013

ZVZ-Kündigungen: Die nächsten Verhandlungstermine

Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben uns die nächsten Verhandlungstermine mitgeteilt: Die noch bei der Kammer 1 anhängigen Verfahren aus 1. Instanz werden am 6.3.2013, 9.30 Uhr, fortgesetzt.  Für die bereits ergangenen abweisenden Urteile aus 1. Instanz hat ver.di seinen Mitgliedern Rechtsschutz für die 2. Instanz (Landesarbeitsgericht) erteilt. Hier ist der erste Verhandlungstermin am 2.5.2013, 10 Uhr.
 
Die Verfahren sind öffentlich. Gerichtsort sowohl für das Arbeitsgericht wie das Landesarabeitsgericht in München ist die Winzererstraße 104. Am besten zu erreichen mit der U2, Haltestelle Hohenzollernplatz (Ausgang Herzogstraße/beschildert, ca. 300 Meter Fußweg); Tram 27, Haltestelle Herzogstraße (ca. 50 Meter Fußweg), Bus 154, Haltestelle Saarstraße (ca. 200 Meter Fußweg)

Auf die angekündigte Bewertung der bereits ergangenen erstinstanzlichen Urteile wollen wir an dieser Stelle momentan aus prozessualen Gründen verzichten. Nur so viel: Sie werden den im Falle der ZV-Gesellschaften vorliegenden Besonderheiten nicht gerecht. Diese Besonderheiten haben wir hier schon mehrfach erläutert. Sie führen letztendlich dazu, dass wesentliche Arbeitnehmerrechte problemlos umgangen werden können. So etwa den gesetzlich verankerten Kündigungsschutz bei Betriebsübergang.

Aus ver.di-Kreisen verlautete, dass in den Kündigungsschutzverfahren Rechtsfragen tangiert werden, die eine grundsätzliche Bedeutung haben, die weit über die Münchner Zeitungszustellung hinaus reiche.

Ergänzend zum Kündigungsschutz werden in den hier genannten Verfahren auch die Weihnachtsgeld-Differenzen geltend gemacht. (Zum Thema Anspruch auf Weihnachtsgeld siehe frühere Blog-Beiträge, zu finden unter dem Label "Weihnachtsgeld".)

Im Würgegriff der SWMH

Nein, wir sprechen dieses Mal nicht vom Süddeutschen Verlag, sondern von der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten. Dort steht die nächste siebenstellige Sparrunde an - und mit ihr weitere Kündigungen. Einen Blick auf das Missmanagement und den Dilentanismus der Verlagsoberen wirft die Wochenzeitung KONTEXT. Es sind übrigens die gleichen Herren, die auch die Süddeutsche Zeitung erfolgreich "sanieren".

05.02.2013

Ippen-Gruppe: Der Fürst lässt feuern


Zeitungsverleger waren ja mal eine seriöse und hochgeachtete Kaste. Doch ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich´s gänzlich ungeniert. Die Verlagsgruppe Ippen (Münchner Merkur, tz und viele, viele weitere Zeitungen) hat eine besonders perfide Masche entwickelt, um sich Billiglöhne zu sichern. Da wird in Penzberg eine neue Zeitungsdruckerei gebaut, obwohl solche bereits in Weilheim, Wolfratshausen und München bestehen. Dabei gibt es keinen rasanten Abozuwachs, den die vorhandenen Druckereien nicht mehr schaffen könnten. Und ein solcher ist auch nicht zu erwarten. Was soll das Ganze also? Ganz einfach, man schmeißt dafür die Belegschaft in Weilheim raus und holt sich Billigarbeiter nach Penzberg. Koste es, was es wolle. Wie gesagt, früher waren Verleger einmal seriöse Geschäftsleute - heute gehen sie predigen und bezeichnen sich als gute Christen...
https://druck.verdi.de/ippen

01.02.2013

Neues Jahr, alte Zustände

Liebe Freunde, Gegner, Sympathisanten und Kritiker: Wir haben weder kapituliert noch die Lust verloren! Der Grund für die lange Pause ist einfach: Zeitungszustellung ist der Gesundheit nicht förderlich - und jetzt haben Spätfolgen zu einer Zwangspause geführt. Die Schlepperei hinterlässt halt Spuren, was das geschätzte Management im Hochhaus natürlich herzlich wenig kratzt. Zusteller sind schließlich selber schuld, wenn die Zipperlein immer heftiger werden und die Trägerjahre sich nachhaltig in Erinnerung bringen. Aber das braucht ja hier nun wirklich niemanden ausführlich erklärt zu werden!

Für die (ehrenamtliche, um mal wieder dezent darauf hinzuweisen) Arbeit war leider keine Vertretung da, denn die hat sich vom Acker gemacht. Und das nicht, weil ihr München nicht gefallen hätte. Die Stadt wird halt nur für normale Werktätige allmählich nicht mehr bezahlbar. Gleichzeitig werden die Super-Trupa-Schnickschnack-Stätten immer mehr. Was vermuten lässt, dass irgendwo viel Geld unterwegs ist. Nur hat es offensichtlich einen unstillbaren Drang weg aus dem Geldbeutel von Normalo-Schaffenden hin zu - ja, wohin bloß??

Womit wir wieder beim Thema wären. Denn die gallopierenden Lebenshaltungskosten in München freuen die Abomanager im Hochhaus. Schließlich besteht ihre ganze Hoffnung darin, dass die wirtschaftliche Lage immer mehr Menschen zum Nebenverdienst zwingt - und damit der "Nachschub" für die Billigzustellung sichergestellt ist. Aber halt, das ist ja eine groteske Vereinfachung der neuen "Zustellphilosophie", nicht wahr?! Schließlich hat sie neben Billiglohn doch auch die Komponenten tournahe Ablagen und Verzicht auf Verteilstellen.

Zum Erfolg der "neuen Zustellphilosphie" hat ein Kollege aus dem Glashaus Wilhelm Busch zitiert: "Meine alte Philosophie langt nicht mehr, ich sehe mich nach einer neuen um." Wie so zu hören ist, soll die Abo-Entwicklung eine eigene Sprache sprechen. Insbesondere in einigen Ecken von München, die Brennpunkt philosphischer Experimente waren und sind. Das scheint in einigen Büros der gehobenen Gehaltsklasse aber kein Thema zu sein. Da gilt "Business as usual" - und Schuld sind ohnehin immer die Anderen.

Nachgetragen wird in den nächsten Tagen noch eine Bewertung des abweisenden Urteils, das in Sachen Kündigungen ZVZ gegen die KlägerInnen ergangen ist. Da ist die schriftliche Begründung zwischenzeitlich eingetroffen. Die muss aber noch in Ruhe gelesen werden. Wie wir erfahren haben, hat ver.di ihren Mitgliedern Rechtsschutz für die 2. Instanz (Landesarbeitsgericht) erteilt. Es sind aber in der 1. Instanz auch noch Verfahren offen. Hier hatte die Kammer - Bericht s.u. -  noch Informationsbedarf und deshalb Gelegenheit zum weiteren Vortrag gegeben. Oder anders gesagt: eine weitere Schriftsatzfrist vergeben. Zu den Sozialplanverhandlungen ZVZ folgt noch Bericht. Soviel vorab: Ein Abschluss ist nach wie vor nicht in Sicht.

Und damit zurück an die Arbeit!   


(Noch ein Hinweis in eigener Sache: Falls jemand einen Kommentar vermisst, dann ist keine Verschwörung im Gang. Vielmehr sind durch den zwischenzeitlich entstandenen Überlauf Kommentare verloren gegangen).