26.11.2012

42 Jahre Zusteller

Mit einem kleinen Artikel bedankte sich die AZ (Ausgabe 19.11.) bei Alfons Schütz, der seit 42 Jahren Zeitungszusteller in Sendling ist - und mit 80 Jahren immer noch jeden Tag auf den Beinen ist. Eine nette Geste der AZ für einen wackeren Zusteller. Nur ein kleiner Tipp für die Redaktion: Es gibt noch andere bemerkenswerte Dinge in der Münchner Zeitungszustellung. Einfach hier im Blog oder auf der ver.di-Webseite nachlesen!

21.11.2012

Verhandlungstermin 20.11.: Gericht lässt noch alles offen

Am 20.11. wurden weitere Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht München verhandelt. Das Gericht ließ sich von beiden Parteien noch einmal den Sachverhalt darstellen. Im Gegensatz zur ersten Kammer beließ sie es dabei und zog sich gleich zur Beratung zurück. Entscheidungsverkündung ist Ende November. Das lässt erst einmal alles offen, denn das Gericht kann entweder ein Urteil sprechen oder einen weiteren Termin ansetzen. Es ließ in der Tendenz allerdings erkennen, dass es wohl eher der Arbeitgeberseite folgen wird.Ganz nüchtern betrachtet ist aber ohnehin davon auszugehen, dass die Verfahren in die zweite Instanz (Landesarbeitsgericht) gehen werden. Ein negatives Urteil hätte für die Arbeitgeberseite so heftige Folgen, dass es sicher zur Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils käme - und die gekündigten Kolleginnen und Kollegen haben ohnehin nichts zu verlieren. 

19.11.2012

60 Klagen wegen Umgehung Betriebsübergang

In Waldkraiburg klagen 60 Kolleginnen und Kollegen gegen Willkür und Ausbeutung. Sie waren in einem Subunternehmen beschäftigt, das Insolvenz angemeldet hat. Wie Phönix aus der Asche stand am nächsten Tag ein neues Subunternehmen parat. Und bot die Weiterbeschäftigung an - aber zu noch viel weniger Lohn als bisher. Die Beschäftigten lehnten ab - und klagen jetzt. Das passierte allerdings nicht in der Zeitungszustellung, sondern im Schlachthof. Aber die Zustände kommen uns irgendwie bekannt vor... Bericht taz.

16.11.2012

Gerichtstermin 20.12., 10 Uhr

Am Dienstag, 20.12., 10 Uhr, gibt es schon die nächste "Großverhandlungsrunde" beim Arbeitsgericht München. Unser Versprechen - es wird spannend - ist nicht übertrieben (siehe Bericht unten). Also kommt und schaut - und zeigt den Kolleginnen und Kollegen der ZVZ eure Unterstützung und Solidarität! 
Adresse Arbeitsgericht München: Winzererstr. 104. Zu erreichen mit U2, Haltestelle Hohenzollernplatz (Ausgang Herzogstraße, ca. 250 Meter) / Tram 27, Haltestelle Herzogstraße. Herzogstraße (50 Meter).

14.11.: Erster Kammertermin beim Arbeitsgericht in Sachen ZVZ

Am 14.11. fand der erste Kammertermin in Sachen Kündigungen ZVZ statt. Verhandelt wurden gleich sieben Klagen. Nach zwei Stunden Verhandlung war klar: So einfach, wie er sich das wohl vorgestellt hat, wird der Durchmarsch für den Arbeitgeber nicht. Formal sind die Karten für die gekündigten Kolleginnen und Kollegen der ZVZ zwar schlecht. Man könne die Situation der betroffenen Arbeitnehmer sehr gut nachvollziehen; gleichwohl sei das "Ausnützen der derzeit bestehenden rechtlichen Situation" keine Umgehung des § 613a BGB, resümierte der vorsitzende Richter in seinen mündlichen Ausführungen. Aufkeimender Freude auf Arbeitgeberseite wurde jedoch ein Dämpfer versetzt. Im vorliegenden Fall, so der Richter weiter, seien freilich die "Einschätzungsfragen erheblich". Oder anders gesagt: Bei der Beurteilung der besonderen Konstruktion der ZVen und des Verhältnisses zwischen ZVen, Auftraggeber und Gesellschafter kann man schon sehr ins Grübeln kommen. Was, zum Beispiel, ist für die ZVen als Betriebsmittel erheblich? Insgesamt könnten sich daraus Fragen ergeben, die von jeder involvierten Kammer unterschiedlich bewertet werden können - und die möglicherweise  sogar dem EuGH (Europäischer GerichtshKammof) zur Prüfung vorzulegen wären. Verfahrensdauer: Fünf bis sieben Jahre.


Die Schlüssel sind eine Schlüsselfrage

erkannte das Gericht. Und gibt deshalb jetzt den Parteien erst einmal die Möglichkeit, dazu mit Frist 19.12. weitere Ausführungen zu machen. Der nächste Termin wird erst nach dieser Frist von Amts wegen bestimmt. Die Verfahren werden also noch dauern! Man möge angesichts dessen doch auch einmal an die eigene Reputation denken, gab das Gericht der Arbeitgeberseite noch mit auf den Weg.

Am Dienstag, 20.11.2012, 10 Uhr, steht ein weiterer Verhandlungstermin an. Dieses Mal bei einer anderen Kammer und mit anderen KollegInnen. Die Verhandlung ist öffentlich. (In welchem Saal sie stattfindet, hängt an der Gerichtstafel am Eingang des Arbeitsgerichts aus).           

Gericht bestätigt Anspruch auf Weihnachtsgeld

Am "Großverhandlungstag" 14.11. gab es noch ein weiteres Verfahren. Es ging ebenfalls um die Kündigung einer ZVZ-Beschäftigten sowie um den Anspruch auf Weihnachtsgeld nach Alt-Vertrag (50 Prozhent vom Grundlohn). In Sachen Weihnachtsgeld kam die Richterin sofort zur Sache: Der Anspruch sei eindeutig gegeben, da arbeitgbeberseitig kein Vorbehalt erklärt wurde und betriebliche Übung entstanden ist. Die Kündigungsgründe waren für das Arbeitsgericht nicht zu prüfen, weil die KÜndigung aus formalen Gründen unwirksam war. Der Arbeitgeber hatte versäumt, das Integrationsamt anzuhören, obwohl die Arbeitnehmerin Antrag auf Gleichstellung gestellt hatte und dies dem Arbeitgeber auch mitgeteilt hatte. Das Verfahren wurde durch einen umfassenden Vergleich beendet.

Allen Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund betrieblicher Übung oder durch Alt-Vertrag Weihnachtsgeld bekommen haben (in der Regel 50 Prozent vom Grundlohn, also ohne Benzinvergütung), sei deshalb noch einmal DRINGEND geraten, den Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend zu machen und bei Nichtzahlung auch einzuklagen. Gewerkschaftsmitglieder können sich dazu an das Büro des Fachbereichs Medien in München wenden, Tel. 089 / 59977-7085.

Firmen-Anwalt: "Chaos nach Umstellung". Ach ja...

In den Kündigungsschutzverfahren am 14.11. tat der Firmenanwalt eine erstaunliche Aussage: Nach der Übernahme der Zustellung durch die ZV München City (ZVMC) hätte man mit einem "Chaos" zu kämpfen gehabt. Ursache dafür sei gewesen, dass nur so wenig Zusteller/innen mit zur ZVMC gewechselt seien. Ach, tatsächlich? Jetzt sind wohl noch die Zusteller/innen, die man (trotz krassem Zustellermangel) gefeuert hat, daran schuld, dass sich Chaos eingestellt hat! Oder wie dürfen wir das verstehen?
Alle Zusteller/innen wären ja mit in die ZVMC gegangen, wenn denn der hochherrschaftliche Verlag den Betriebsübergang nach § 613a BGB anerkannt hätte. Aber genau das wollte er ja nicht. Statt dessen wurden neue Verträge "angeboten", die rund 30 Prozent unter der bisherigen Vergütung liegen. Und da wundert man sich, dass nur eine Handvoll Leute mitgeht? Die ganze waghalsige Konstruktion der ZVen samt SZ Logistik GmbH hat doch einzig den Zweck, Beschäftigten jederzeit den Betriebsübergang verweigern zu können und sie so rechtlos zu halten!
Dass die Zustellung kollabieren würde, hatte der Betriebsrat schon Wochen vor der Schließung der ZVZ prophezeit. Dafür wurde er vom eigenen Geschäftsführer - der eigentlich die Aufgabe hat, den Auftrag zu erhalten und zu seinen Beschäftigten zu stehen! - lächelnd belehrt, er solle sich so was nicht einbilden. Für jeden Menschen, der von Zustellung etwas versteht, war aber völlig klar, dass die Umstellung für die ZVMC nicht zu stemmen ist. Betriebsrat und ver.di haben Geschäftsführer und Gesellschafter deswegen angeschrieben. Reaktion: Null. Geschäftsführer und Gesellschafter sind lieber sehenden Auges in ihre eigene Grube gefallen, die sie den Beschäftigten der ZVZ gegraben haben.

Eine andere Frage stellt sich zugleich neu: Aus welchem Grund wurde denn nun den Beschäftigten der ZVZ gekündigt? Gegenüber Abonnenten und Vertretern aus Kirchen und Verbänden wurde doch gebetsmühlenhaft darauf hingewiesen, dass der Kündigungsgrund die schlechte Zustellqualität der ZVZ gewesen sei. Erstaunlich, dass man dann bei der ZVMC Hände ringend ausgerechnet auf diese doch angeblich so miesen Zusteller/innen der ZVZ gewartet hat!!
Der Vollständigkeit halber wollen wir noch einmal an die Aussage des Geschäftsführers und der Personalbetreuerin erinnern, die in Betriebsversammlungen "dem Betriebsrat" und der Forderung nach einem Tarifvertrag die Schuld an der Schließung der ZVZ gaben. Mehr zu den Grundwerten des Hauses finden Sie im nachfolgenden Beitrag.

-> Zum Thema siehe auch Bericht "Reklamationen. Ein missbrauchtes Thema"  https://medien-kunst-industrie-bayern.verdi.de/zeitungszusteller

Sozialplan ZVZ: Leichte Bewegung

Wohl unter dem Eindruck des Verhandlungstermins am Vormittag (siehe Bericht oben) hat die Arbeitgeberseite bei derVerhandlungsrunde am 14.11. zart zu erkennen gegeben, dass sie wohl doch ein bisschen vom bisherigen "Sozialplan Null" abzurücken gedenkt. Ob das tatsächlich ein erstes Anzeichen dafür war, den ausschließlich zur Abschreckung und Bestrafung (siehe dazu Bericht oben) gefeuerten Kolleginnen und Kollegen wenigstens eine anständige Abfindung zu zahlen, bleibt freilich abzuwarten. Wie in Fachkreisen hinlänglich bekannt ist, darf ja ein ZV-Geschäftsführer nicht einmal über die Anschaffung eines Kugelschreibers ohne Genehmigung der SZ Logistik GmbH entscheiden - geschweige denn, über einen Sozialplan.
Bis zum nächsten Termin wird es ohnehin dauern. Der Vorsitzende der Einigungsstelle hatte ja, wie schon gemeldet, den Vorschlag der Betriebsratsseite aufgegriffen, einen Sachverständigen die wirtschaftlichen Verhältnisse der ZVZ prüfen zu lassen. In der Einigungsstelle konnte ein modus vivendi hinsichtlich der Berufung des Sachverständigen gefunden werden.
Zur Erinnerung: Von Betriebsratsseite wird immer wieder darauf hingewiesen, dass durch die vollständige Abhängigkeit der ZVen von der SZ Logistik GmbH (und damit mittelbar von deren Eigentümer Süddeutschen Zeitung GmbH) die ausgewiesenen G+V-Zahlen keinen Aufschluss über die wirklichen wirtschaftlichen Verhältnisse geben. Folgt man der These des Verlags, dass die ZVen selbstständig agierende Betriebe sind, so liegt aus Sicht des Betriebsrats zudem ein krasses Versagen der Geschäftsführung vor. Sie hat, wie selbst das Gericht am Vormittag en passant bemerkte, nichts erkennbares unternommen, um Schaden von der ZVZ GmbH abzuwenden. Beim Versagen der Geschäftsführung sind die Gesellschafter gefordert. Die haben freilich auch keinen Finger gerührt. Was nicht verwundern darf, denn der maßgebliche Gesellschafter war ja zugleich involviert in den Auftragsentzug.
Nicht zuletzt bleibt auch noch zu diskutieren, wie der aufgelaufene Verlustvortrag zu bewerten ist. Erinnern wir uns: Die ebenfalls aus purer Tollerei eingestelle ZVH (Harthof) lebte Anfang des Jahres wieder auf - als ZV München City (ZVMC) GmbH, die den Auftrag der ZV Zentrum GmbH übernahm. Der Verlustvortrag der ZVH dürfte dann bei der Wandlung in die ZVMC versilbert worden sein. Die Verlustvorträge wiederum resultieren daraus, dass der einzige Auftraggeber, die SZ Logistik GmbH, den ZVen die Preise diktieren kann. Es herrscht in diesem Markt kein Wettwerb, dieser wird allenfalls "simuliert".
So bleibt nach wie vor die bittere Erkenntnis: Es ist in diesem Lande problemlos möglich, ganze Belegschaften zu entrechten. Man baut einfach ein System von Sub- und Sub-Sub-Unternehmen auf, denen jederzeit der Auftrag entzogen werden kann, weil man GmbHs auf Vorrat hat und direkt und indirekt einziger Marktteilnehmer ist. Wir empfehlen an dieser Stelle wieder einmal, das Unternehmensleitbild des Süddeutschen Verlags auf seine Umsetzung im eigenen Haus hin zu prüfen.

06.11.2012

Verhandlungstermine 14.11.+20.11.

Die Gütetermine der ZVZ-Gekündigten hatten (erwartungsgemäß) nichts gebraucht. Jetzt stehen die Kammertermine an - und zwar am 14.11. um 8.45 und 9.15 Uhr sowie mehrere Termine am 20.11.2012 vormittags. (Den Beginn des Verhandlungsmarathons am 20.11. geben wir noch bekannt). Viel Publikum ist für diese Termine erwünscht!! Denn es wird spannend!

Nach Auffassung der Arbeitgeberseite sind die ZVen völlig selbstständige Betriebe. Damit sind die Beschäftigten nach dem ausgeklügelten System, das der Süddeutsche Verlag hier aufgebaut hat, de facto rechtlos. Warum das so ist? Ganz einfach: Nach diesem Sysem kann derAuftraggeber - die SZ Logistik GmbH - jederzeit einer ZV den Auftrag entziehen. Da die ZV nur einen Auftraggeber hat, entfällt damit die Geschäftsgurndlage. Damit können die Beschäftigten "problemlos" gekündigt werden, und weil die ZV-GmbHs bettelarm sind, ist auch für Abfindungen bzw. Sozialplan Nullkommanichts vorhanden. Mit diesem System sind die Beschäftigten einer ZV de facto rechtlos, denn bei jeder Aufsässigkeit kann den Beschäftigten via Auftragsentzug jederzeit der Stuhl vor die Tür gestellt werden - ohne jede Chance, sich dagegen zu wehren.

So hätte es der Süddeutsche Verlag jedenfalls gerne. Ob das Arbeitsgericht dem folgt, ist noch die Frage. Denn das Pikante hierbei ist, dass die ZVen im Grunde "scheinselbstständig" sind. Alles wird gesteuert über den Auftraggeber SZ Logistik GmbH. Die ist eine 100%-Tochter der Süddeutschen Zeitung. Und die ist wiederum Gesellschafter bei den ZVen. Zwar nur mit einer Minderheitsbeteiligung - aber mit bestimmenden Einfluss.

Die Erläuterungen der Arbeitgeberseite sollte sich kein Zeitungszusteller und kein interessierter Leser entgehen lassen! Die Verhandlungen sind öffentlich. Der Raum hängt jeweils an der Gerichtstafel am Arbeitsgericht München aus. (Gleich rechts neben dem Eingang.)   

Eine Aufmunterung

Den nachfolgenden Brief von Uschi Bögl veröffentlichen wir gerne - als Aufmunterung für die Gekündigten und für alle Zeitungs-Zustellerinnen und -Zusteller in München, sich zu wehren. Die Verhandlungen sind öffentlich!  

Ja es wird spannend! Meine Verhandlung vor der Kammer ist bestimmt auf Dienstag, den 20. November 2012 um 10:00 Uhr. Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen aus der ZVZ, ich wünsche Euch für Eure Verhandlungen ganz viel Glück und gute Nerven. Das Unrecht schreit zum Himmel und es wird auch Richter geben, die das erkennen werden. Und vergesst nie, egal wie es kommt, wir haben es richtig gemacht. Wir werden diesen Leuten in Erinnerung bleiben. Wir haben uns gewehrt und damit ein Zeichen gesetzt und allein das zählt. Alles Gute für Euch alle. Uschi Bögl