08.03.2012

Fehlende Gefährdungsbeurteilungen

Interessante Info, die wir gerade gefunden haben - samt der Frage, wie es eigentlich mit der Gefährdungsbeurteilung in den Zustellbetrieben aussieht:

ver.di fordert schärfere Sanktionen bei fehlender Gefährdungsbeurteilung
Knapp 2/3 der Beschäftigten müssen nach eigenem Urteil seit Jahren immer mehr in der gleichen Zeit leisten, psychische Belastungen und Erkrankungen nehmen zu, ein Großteil der Beschäftigten glaubt nicht daran, die Tätigkeit bis zum Rentenalter ausüben zu können. Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit bis hin zum Verlust greifen mit all ihren Folgen für den Einzelnen und die Unternehmen immer weiter um sich. Das Instrument, das diesen Entwicklungen entgegenwirken soll, kommt in den Unternehmen uneingeschränkt bis gar nicht zur Anwendung.
Eine aktuelle Umfrage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei 1.000 kleinen und mittelständischen Betrieben hat ergeben, dass 62 % dieser Betriebe keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dass 93,7 % der Betriebe keine psychischen Gefährdungen erfasst haben. Und das, obwohl psychische Störungen mit 9,3 % aller AU-Tage mittlerweile der vierthäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit ist.
Dieser Zustand ist nach mehr als 15 Jahren Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) völlig inakzeptabel. ver.di fordert deshalb eine Verschärfung von Sanktionen, wenn der Betrieb seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz nicht nachkommt. Mehr dazu in unserer sopoaktuell Nr. 118 www.sopo.verdi.de (8.3.)

3 Kommentare:

  1. Es wird doch schon an den Kleinigkeiten wie einer Warnweste gespart. Hier ein sehr kleiner Auszug aus den BG-Unfallverhütungsvorschriften:

    Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens. Beschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall- und Gesundheitsgefahren, so hat er geeignete Maßnahmen am Arbeitsplatz vorzusehen, geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen oder erforderlichenfalls persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.

    D.h. Zusteller müssen über die richtige Arbeitskleidung, Schuhe, Warnweste informiert werden bzw. müssten ihnen diese zur Verfügung gestellt werden.

    Diese Info an die Zusteller ist übrígens zu dokumentieren und bei der nächsten BG-Prüfung vorzulegen. Ist eigentlich schon jemand informiert worden?

    Das ist aber die kleinste Vorschrift, die nicht eingehalten wird.

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  2. Ja, es wird Zeit, dass sich Berufgenossenschaft und Gewerbeaufsicht ein bisschen umsehen im dunklen Reich der Zustellung. Und unsere Freunde in Grün sich mal die überladenen Transporter anschauen. Sparen auf Teufel komm raus - und am kräftigsten zu Lasten der armen Schweine, die das feine Blatt zu den Abonnenten bringen. Ob als Zusteller oder Fahrer.

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  3. Werner-M. Benesch11.03.12, 23:16

    Hier muss dringend gehandelt werden! Hier werden Menschen behandelt wie lästige Fliegen. Überlastung ist ein permanentes Problem. Von der "Sozialkompetenz" ganz zu schweigen. Das geht hin bis zur Nötigung. Das kann alles belegt werden. Liebe Leute, lasst das nicht zu, schaut nicht weg, helft Schwächeren. Solches Verhalten muss unterbunden werden. Zeigt Courage, informiert Betriebsräte (wo vorhanden), ver.di, Aufsichtsbehörden (Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft) und schreibt an diesen Blog. Auch ich stehe euch gerne zur Seite! Liebe Grüße, Werner

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