08.12.2013

Kündigungen ZVZ: Auch LAG in der Urteilsfindung uneins

So schaut ein "betriebsmittelarmer Betrieb" aus
Den glatten Durchmarsch hat die Arbeitgeberseite beim Landesarbeitsgericht (LAG) München nicht geschafft. Hier wurden die Urteile aus erster Instanz jeweils bestätigt. Was nichts anders heißt, als dass auch beim LAG unterschiedliche Auffassungen bestehen, ob die Auftragskündigung der ZVZ und die Auftragsvergabe an die ZVC einen Betriebsübergang darstellt oder nicht.

Die mit Unterstützung der ver.di geführten Klagen wurden beim Arbeitsgericht München zwei Kammern zugeteilt. Die kamen zu unterschiedlichen Urteilen: Eine Kammer wies die Klagen ab, eine andere Kammer gab den Klagen statt. D.h. diese Kammer bestätigte den Betriebsübergang.

Für die unterlegenen Kolleginnen und Kollegen erteilte ver.di Rechtsschutz für die Berufung beim LAG. Bei den Kolleginnen und Kollegen, die gewonnen hatten, rief die Arbeitgeberseite das LAG an. Damit waren wiederum zwei Kammern des LAG mit der Prüfung befasst. Beide Kammern bestätigten jeweils das Urteil der Vorinstanz. D.h. auch beim LAG kamen zwei Kammern zu unterschiedlichen Urteilen!

Das zeigt freilich, welche Brisanz die Verfahren haben. Und zwar nicht nur für die ZVZ oder die ZVC, sondern weit über die Zustellung hinaus. Auf dem Prüfstand stehen schließlich Konstruktionen mit Unter-unter-Gesellschaften, die "Selbstständigkeit" und "Wettbewerb" simulieren, die aber letztlich alle von der Mutter abhängig sind. Konstruktionen, die vorrangig dazu dienen, willige und billige Verfügungsmasse zu haben. Wozu es auch gehört, Schutzrechte für Arbeitnehmer zu umgehen, inbesondere die aus einem Betriebsübergang nach § 613a BGB (Kündigungsverbot, Mitnahme bisheriger Rechte und Leistungen etc.)

Bisher setzt das Verlagshaus auf den Durchmarsch bei Gericht. Weder wurden halbwegs anständige Abfindungen angeboten, noch kommt der Sozialplan voran. Jetzt drohen Bundesarbeitsgericht und Europäischer Gerichtshof. Geld spielt keine Rolle, Hauptsache, Zusteller/innen wird klargemacht, dass sie keine Forderungen zu stellen haben.

Würde der Süddeutsche Verlag seinem eigenen Unternehmensleitbild folgen, müsste er selbst da, wo er bisher gewonnen hat, feststellen: Nicht alles was Recht ist, ist auch rechtens. Aber da bleibt man lieber bei seiner Doppelmoral und lässt Heribert Prantl ein paar salbungsvolle Worte sprechen.


Bericht https://medien-kunst-industrie-bayern.verdi.de/zusteller




Interessanter Beitrag zum Thema Mindestlohn

Ein interessanter Beitrag mit dem Titel "Koalitionsvertrag - der Mindestlohn und die Hintertürchen" ist neulich in der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau erschienen: www.fr-online.de/wirtschaft/-,1472780,25455436.html Heute ist der 7.12.2013. Ich bin gespannt, wann dieser Hinweis entdeckt wird. Dux Emeritus