31.10.2013

ZVZ - Berufungsverfahren LAG: Auf hoher See

Übernahme des Berichts von der Webseite https://medien-kunst-industrie-bayern.verdi.de/zusteller. Wir danken für die Genehmigung zum Abdruck.



Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Tiefes Gottvertrauen könnte momentan für Zusteller ganz hilfreich sein. Denn die mündlichen Verhandlungstermine am 24.10. und 30.10. beim Landesarbeitsgericht München waren ein kleines Wechselbad. Beim ersten Termin waren die klagenden Kolleginnen und Kollegen eher erleichtert, beim zweiten Termin die Arbeitgeberseite. Wie es die beiden Kammern nun genau sehen, werden wir erst nach den Entscheidungsverkündungs-Terminen (EVT) Ende November wissen. Klar wurde im zweiten Termin nur, dass die Beklagtenseite nicht daran denkt, über ein seriöses Abfindungsangebot nachzudenken. Mit den EVTs wird auch erst klar, ob die Kammern die Berufung zum Bundesarbeitsgericht zulassen.
Für heute nur so viel: Ob ein Mantel nun dunkelgrau oder Anthrazit ist, darüber lässt sich trefflich diskuieren. Für das reale Leben ist das völlig belanglos. Im Arbeitsrecht schaut es leider ganz anders aus. Da können solche Nuancen über die berufliche und wirtschaftliche Zukunft entscheiden. Und darüber, ob Arbeitnehmer ihre Rechte überhaupt wahrnehmen können oder jederzeit und willkürlich abserviert werden können. Ohne Chance, sich rechtlich wehren zu können und damit ohne Chance auf wenigstens einen angemessenen sozialen Ausgleich. Wenn der Arbeitnehmerschutz kein Papierflieger sein soll, dann ist nicht der wohlfeile rechtsphilophische Diskurs das Maß der Dinge, sondern die Bewertung der konkreten Auswirkungen in der betrieblichen Realität.
Unabhängig davon gilt ohnehin: Nicht alles was legal ist, ist auch legitim. Im Glashaus eines großen süddeutschen Verlags scheint man aber der Meinung zu sein, dass der moralische Zeigefinger zwar deutlich erhoben werden muss - aber nur gaaanz weit ausserhalb des eigenen Hauses. 

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