08.11.2013

Zoff um Zusteller: Verleger gegen Mindestlohn

Das Medienmagazin ZAPP (NDR) hat sich des Themas "Zeitungszusteller und Mindestlohn" angenommen. Für die Zusteller geht es dabei um ein bisschen mehr Anstand bei den Zustellvergütungen - bei den Verlegern ist gleich mal wieder die Pressefreiheit in Gefahr. Wobei sie ja gar nichts gegen den Mindestlohn haben - solange er nicht für die Zustellerinnen und Zusteller gilt. Bericht ZAPP/6.11.2013

4 Kommentare:

  1. Dux Emeritus08.11.13, 13:20

    Meine These lautet: die Hersteller elektronischer Geräte wie Smartphones und Tablets behindern in hohem Maße die Pressefreiheit und verstoßen damit gegen Artikel 5 des Grundgesetzes.
    Denn je mehr Smartphones und Tablets hergestellt und gekauft werden, desto mehr gedruckte Zeitungen werden abbestellt. Die abnehmende Nachfrage nach Printmedien hat zur Folge, dass die Zeitungszusteller mit Minilöhnen abgespeist werden müssen, die weit unter dem angepeilten Mindestlohn liegen. Besonders in ländlichen Gegenden wäre durch den Mindestlohn die vom Grundgesetz garantierte Pressefreiheit stark gefährdet. Deshalb muss der Mindestlohn für Zeitungszusteller unter allen Umständen durch eine Sonderregelung verhindert werden.
    "Eine abstruse Argumentation" werden manche vielleicht sagen. Nun ja, die Argumentation der Zeitungsverleger ist natürlich sehr viel überzeugender.

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  2. Dux Emeritus10.11.13, 05:37

    Leider kommt meine Absicht nicht deutlich genug zum Ausdruck, da ich den Gedankengang nicht konsequent zu Ende geführt habe. Was ich als juristischer Laie sagen möchte, ist Folgendes:
    Der Artikel 5 des Grundgesetzes gibt selbst einen Hinweis auf seine Interpretation durch den Satz "Eine Zensur findet nicht statt". Ist der Mindestlohn etwa eine Zensur? Mit dem gleichen Recht könnte man die Herstellung von Smartphones und Tablets als Zensur bezeichnen, die gegen das Grundgesetz verstößt. Denn je mehr Smartphones und Tablets hergestellt und gekauft werden, desto mehr gedruckte Zeitungen werden abbestellt, wodurch die Zeitungsverlage zunehmend in Schwierigkeiten geraten. Aber die finanzielle Situation der Zeitungsverlage ist eine Angelegenheit der Zeitungsverlage und begründet keinen Anspruch auf ein Eingreifen des Staates.
    Ich bin gespannt, ob die Arbeitsgerichte das anders sehen.

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  3. Werner M. Benesch14.11.13, 22:21

    Pressefreiheit ist auch nur ein Wort. Das angeführte Argument vom BDVZ, dass der Mindestlohn ein Eingriff in die Pressefreiheit sei, stößt auch bei mir auf Kritik. Zum Argument "Auch der Vertrieb bzw. die /Zeitungszustellung genießen den Schutz des Artikel 5“: Es mag richtig sein, dass auch der Druck und die Zustellung durch verlagseigene Vertriebe von der Pressefreiheit geschützt ist. Dies würde aber dann auch heißen, dass diese Zustell- bzw. diese Vertriebsgesellschaften den wärmenden Mantel der Mutter genießen!? Andersherum bleibt aber immer noch die Frage offen, was hat die Zustellvergütung mit Pressefreiheit zu tun? Denn, es werden auch zum größten Teil in diesen Zeitungsvertriebsgesellschaften (Mutter´s Töchter) bundesweit verschiedene Arten von Fremdprodukten wie z.B. externe Katalogen, Prospekte, Werbungen und Briefsendungen (zwar etwas verspätet oder manchmal auch gar nicht) zugestellt. Auch diese werden mit Stücklohn vergütet. Fallen diese Zustellungen auch unter Pressefreiheit???

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  4. Zu Erreichbarkeit via Smartphon & Co in Zeiten der Presse-Un-Freiheit (gemeint ist in diesem Fall der gemeien Zeitungszusteller): Seit der Umstellung auf das Abladestellensystem wurden Verzögerungen bei der Zeitungsanlieferung für die Zusteller (Zustellerinnen) deutlich spürbarer. (Den Zustellerinnen macht das nichts aus. Denn Frauen waren bekanntlich immer schon geduldiger und im Leiden besser als Mannerleit). Mit Wirkung ---- wird die Verteilstelle --- geschlossen, wodurch es nicht mehr möglich sein wird, die entstandene Wartezeit in einem wind- und wettergeschützten Bereich zu verbringen. Um die Zusteller (Zustellerinnen siehe oben) rechtzeitig über Produktions- und Lieferprobleme informieren und somit die Wartezeiten im Freien verkürzen zu können, hat die SZ Logistik ein System eingeführt, welches es ermöglicht, die Zusteller per Sammel-SMS zu benachrichtigen. (Hinweis der Red.: Der Rest des Kommentars ist nicht lesbar wg. Sonderzeichen-Salat...)

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