10.02.2013

ZVZ-Kündigungen: Die nächsten Verhandlungstermine

Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben uns die nächsten Verhandlungstermine mitgeteilt: Die noch bei der Kammer 1 anhängigen Verfahren aus 1. Instanz werden am 6.3.2013, 9.30 Uhr, fortgesetzt.  Für die bereits ergangenen abweisenden Urteile aus 1. Instanz hat ver.di seinen Mitgliedern Rechtsschutz für die 2. Instanz (Landesarbeitsgericht) erteilt. Hier ist der erste Verhandlungstermin am 2.5.2013, 10 Uhr.
 
Die Verfahren sind öffentlich. Gerichtsort sowohl für das Arbeitsgericht wie das Landesarabeitsgericht in München ist die Winzererstraße 104. Am besten zu erreichen mit der U2, Haltestelle Hohenzollernplatz (Ausgang Herzogstraße/beschildert, ca. 300 Meter Fußweg); Tram 27, Haltestelle Herzogstraße (ca. 50 Meter Fußweg), Bus 154, Haltestelle Saarstraße (ca. 200 Meter Fußweg)

Auf die angekündigte Bewertung der bereits ergangenen erstinstanzlichen Urteile wollen wir an dieser Stelle momentan aus prozessualen Gründen verzichten. Nur so viel: Sie werden den im Falle der ZV-Gesellschaften vorliegenden Besonderheiten nicht gerecht. Diese Besonderheiten haben wir hier schon mehrfach erläutert. Sie führen letztendlich dazu, dass wesentliche Arbeitnehmerrechte problemlos umgangen werden können. So etwa den gesetzlich verankerten Kündigungsschutz bei Betriebsübergang.

Aus ver.di-Kreisen verlautete, dass in den Kündigungsschutzverfahren Rechtsfragen tangiert werden, die eine grundsätzliche Bedeutung haben, die weit über die Münchner Zeitungszustellung hinaus reiche.

Ergänzend zum Kündigungsschutz werden in den hier genannten Verfahren auch die Weihnachtsgeld-Differenzen geltend gemacht. (Zum Thema Anspruch auf Weihnachtsgeld siehe frühere Blog-Beiträge, zu finden unter dem Label "Weihnachtsgeld".)

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