Die Klagen, die von gekündigten Zusteller/innen der ZVZ beim Landesarbeitsgericht München (LAG) anhängig sind, werden nun doch von zwei Kammern behandelt.
Die Kolleginnen und Kollegen, derren Klage vom Arbeitsgericht München stattgegeben wurde, haben Verhandlungstermin am Donnerstag, 24.10.2013, 11.15 Uhr.
Die Kolleginnen und Kollegen, deren Klagen in erster Instanz abgewiesen wurden, haben Verhandlungstermin am Mittwoch, 30.10.2013, 14 Uhr.
Das Landesarbeitsgericht München ist in der Winzererstraße 104. (U-Bahn Hohenzollernplatz, Ausgang Herzogstraße, Beschilderung im U-Bahnhof. Gehweg ca. 7 Minuten).
Die Verhandlungen sind öffentlich. Raum ist an der Gerichtstafel im Eingangsbereich angegeben.
Eines
kann schon versprochen werden: es wird spannend. Zwei Kammern des
Arbeitsgerichts München (1. Instanz) waren zu unterschiedlichen Urteilen
gekommen: Bei einer Kammer wurden die Klagen abgewiesen, bei einer
anderen Kammer wurde den Klagen stattgegeben. Das Urteil dazu ist im
Post "Schriftliche Urteilsbegründung" in Grundzügen dargestellt.
Die
LAG-Entscheidung - wie auch immer sie ausgeht - wird gravierende Folgen
für die Beschäftigungsverhältnisse in der Münchner Zeitungszustellung
haben. Denn entweder enthält das bestehende "System" die Absolution (und
die Klagen werden abgewiesen) - dann ist der Willkür und Ausbeutung
weiterhin Tür und Tor geöffnet. Oder den Klagen wird stattgegeben. Dann
... möchten wir erst mal nur Mäuschen im Hochhaus sein ....
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