22.10.2013

Zwei Verhandlungstermine beim LAG München!

Die Klagen, die von gekündigten Zusteller/innen der ZVZ beim Landesarbeitsgericht München (LAG) anhängig sind, werden nun doch von zwei Kammern behandelt.

Die Kolleginnen und Kollegen, derren Klage vom Arbeitsgericht München stattgegeben wurde, haben Verhandlungstermin am Donnerstag, 24.10.2013, 11.15 Uhr.


Die Kolleginnen und Kollegen, deren Klagen in erster Instanz abgewiesen wurden, haben Verhandlungstermin am Mittwoch, 30.10.2013, 14 Uhr.

Das Landesarbeitsgericht München ist in der Winzererstraße 104. (U-Bahn Hohenzollernplatz, Ausgang Herzogstraße, Beschilderung im U-Bahnhof. Gehweg ca. 7 Minuten). 

Die Verhandlungen sind öffentlich. Raum ist an der Gerichtstafel im Eingangsbereich angegeben.

Eines kann schon versprochen werden: es wird spannend. Zwei Kammern des Arbeitsgerichts München (1. Instanz) waren zu unterschiedlichen Urteilen gekommen: Bei einer Kammer wurden die Klagen abgewiesen, bei einer anderen Kammer wurde den Klagen stattgegeben. Das Urteil dazu ist im Post "Schriftliche Urteilsbegründung" in Grundzügen dargestellt.

Die LAG-Entscheidung - wie auch immer sie ausgeht - wird gravierende Folgen für die Beschäftigungsverhältnisse in der Münchner Zeitungszustellung haben. Denn entweder enthält das bestehende "System" die Absolution (und die Klagen werden abgewiesen) - dann ist der Willkür und Ausbeutung weiterhin Tür und Tor geöffnet. Oder den Klagen wird stattgegeben. Dann ... möchten wir erst mal nur Mäuschen im Hochhaus sein ....

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