Der Sonnenschein fiel milde in den Verhandlungssaal. Das war schön
nach den vielen trüben Tagen. Noch viel schöner war freilich, was der
Vorsitzende Richter der Kammer 1 beim Arbeitsgericht München erläuterte.
Dass nämlich die Kammer dazu neige, im vorliegenden Fall von einem Betriebsübergang
auszugehen. Als Termin für die Entscheidungsverkündung wurde der 20.3.
festgelegt. Damit bleibt noch ein bisschen Spannung; der
Erörterungsverlauf lässt aber keinen Zweifel daran, dass den Klagen
stattgegeben wird.
Die Klagen der gekündigten Kolleginnen
und Kollegen wurden vor insgesamt drei Kammern des Arbeitsgerichts
München verhandelt. Zwei Kammern wiesen die Klagen ab. (Siehe Bericht dazu. ver.di hat den
betroffenen Kolleginnen und Kollegen inzwischen Rechtsschutz für die
zweite Instanz - Landesarbeitsgericht Bayern - erteilt). Die Erörterung
vor der Kammer 1 lässt hoffen, dass den dort anhängigen Klagen stattgeben wird. Es
wurde deutlich, dass sich die Kammer die besonderen Umstände des Falls
gründlich angeschaut hat. Das zeigte sich bereits im ersten Termin. Aufgrund der Erörterung zu den diffizilen Rechtsfragen hatte die Kammer eine weitere Schriftsatzfrist eingeräumt und den zweiten Verhandlungstermin angesetzt.
Der Beklagtenseite (ZV Zentrum
GmbH hinsichtlich der Kündigung und ZV München City GmbH hinsichtlich
des Betriebsübergangs) konnte das gar nicht gefallen. Wortreich verwies
ihr Anwalt auf diverse Einzelentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts
(BAG) sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der Vorsitzende
Richter legte geduldig dar, dass in den zitierten Fällen jeweils einzelne Gesichtspunkte
behandelt wurden, jedoch ausdrücklich immer eine wertende Betrachtung
der Gesamtumstände gefordert sei.
Der Vorsitzende Richter
regte noch einmal an, über eine einvernehmliche Lösung nachzudenken, statt Rechtsgeschichte zu schreiben. Die Chancen dafür sind freilich nahezu Null. Auch die
Sozialplan-Verhandlungen kommen ja nicht voran, weil auch ein Jahr nach
Schließung von der Arbeitgeberseite immer noch kein quantifiziertes und qualifiziertes Angebot vorliegt.
Warten wir also froher Hoffnung ab, was am 20. März verkündet wird!
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