18.03.2014

Prämie, Weihnachtsgeld und das Stuttgarter Chaos -

Zu Weihnachten erlebte so mancher brave Zeitungszusteller in München eine wahre Freude. War ihm oder ihr doch gnädig von Chefs- bzw. Chefinnens-Gnaden eine "Prämie" wgen Reklamationsfreiheit gegönnt worden. Sie solle für diejenigen, die vertraglich keinen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld haben, ein kleiner Ausgleich sein, hieß es dazu. Nun, in der Tat ein "kleiner Ausgleich", denn die "Prämie" war nicht annähernd in der Höhe, die das Weihnachtsgeld in den Altverträgen hatte. Aber in diesen harten Zeiten muss man sich bescheiden und auch für eine Schmalhans´sche Gabe dankbar sein.

Die Gabe hatte freilich einen Haken: sie fand sich nicht auf der Abrechnung. Böser Wille? Naja, da wollen sogar wir einmal sanftmütig sein. Es könnte tatsächlich sein, dass die Abrechnung der "Prämien" Opfer des Stuttgarter Chaos wurde. Dazu mehr in einem weiteren Blogbeitrag.

Anmerkung: Bereits im Vorjahr erhielten zahlreiche Kolleginnen und Kollegen kein Weihnachtsgeld mehr, die darauf aber einen Rechtsanspruch haben. In diesem Fall muss die unterbliebene Zahlung unbedingt schriftlich geltend gemacht werden!! (Hinweis: ver.di-Mitgliedere erhalten gfs. Rechtsschutz durch ihre Gewerkschaft!)

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