10.07.2012
IBIS - Wie die Post bewertet
Bei den Münchner Zustellgesellschaften gibt es sieben Kategorien für die Bewertung einer Tour. Die Beschreibung der Kategorien ist von erhabener Schlichtheit (z.B. "geringe Zustellhindernisse") - und deswegen so geheimnisvoll, dass sie bisher kein Geschäftsführer gegenüber den Betriebsräten (dort, wo es sie gibt) und auch nicht vor dem Arbeitsgericht darlegen konnte. Das ist schon sehr verwunderlich, schließlich differiert die Vergütung zwischen "unterster" und "oberster" Kategorie um mehr als 100 Prozent.
IBIS bietet mehr
Das Bewertungssystem der Deutschen Post bietet da doch einiges mehr an Transparenz. Bewertet werden dort 25 bis 50 sogenannte "Zählabschnitte" pro Tour. Festgehalten wird dabei der jeweilige Zeitaufwand. Berechnet werden z.B. die Wege zur Vorbereitung und Abholung der Sendungen im Verteilzentrum, die Feinsortierung der Post, das Bearbeiten von besonderen Sendungen (z.B. Einschreiben), Hin- und Rückwege, Ladezeiten, Gesamtstrecke, Verbindungswege, Treppenhäuser, Lage der Briefkästen (Innen/Aussen), individuelle Konstitutuion usw. Berechnet wird über IBIS z.B. auch der Aufwand für die Zustellung von Massensendungen.IBIS ist Grundlage für Tourgröße
Anhand der ermittelten Werte werden die Zustelltouren festgelegt. Sie sind bemessen auf die effektive Arbeitszeit von 35 Stunden (38,5 minus 3,5 Stunden bezahlte Pause). Auch bei der Deutschen Post ist nicht alles heile Welt. Denn die Versuchung ist für den Arbeitgeber groß, die Zeiten sehr knapp zu bemessen. Der große Unterschied zu den Zeitungszustellern: Postzusteller können ihre Überlastung reklamieren. Betriebsrat und Arbeitgeber müssen dann die "Zählabschnitte" auf Richtigkeit überprüfen.ZV-Realität: Statt Transparenz vage Lohnversprechen
Mit der Transparenz ist es bei den Zeitungszustellern nicht weit her. Die SZ Logistik verkündet lieber weiterhin ihre Mär von den 11 Euro Stundenlohn, die man "anstrebe". (Man beachte die kleine Änderung: Es wird nicht mehr "versprochen", sondern "angestrebt".) Diese Rechnung geht natürlich immer auf. Denn es wird ja Stücklohn bezahlt. Und da braucht man die Abozahl, die stündlich zustellbar ist, nur so hoch ansetzen, dass dabei 11 Euro herauskommt. Wobei dann gleich noch Rückwege, Bearbeitungszeiten für Reklas, Ladezeiten und neuerdings auch Wartezeiten einfach unter den Tisch fallen lässt.09.07.2012
Feste feiern wie sie fallen
Wir wissen zwar nicht was fällt, ausser den Zustellvergütungen - wer aber wissen will, was fällt und ZVT-Beschäftigter ist, der darf sich am 21.7. mit Beleitung (wer oder was das auch immer ist) in den Herterichstubn in Solln einfinden. Uiiijuiiijuiii, hat der große Boss in Steinhausen zur Stimmungshebung ein bisschen Geld locker gemacht. Bei den Kolleginnen und Kollegen der ZVZ braucht man ja keine Stimmung mehr heben! Da hat der große Verlag schon alles allein verzehrt. (Siehe Bericht zur letzten Verhandlungsrunde Sozialplan).
06.07.2012
Märchenstunde oder bittere Realität?
Auf Anregung zweier Kommentatoren wird dieser Beitrag aus dem Mai 2012 noch einmal wiederholt. (Er ist leider immer noch aktuell!)
Ja, meine Herren, selbst wenn nur die Hälfte davon wahr wäre, so wäre es noch schlimm genug!!! Noch viel schlimmer aber ist, dass es hier um die Realität in München (und wahrscheinlich auch an vielen anderen Orten) geht.
03.07.2012
Feiertag bei Lohnabrechnung vergessen?
Folgender Hinweis eines Lesers hat uns erreicht:
"Bleiben wir beim Thema Lohnabrechnung! Drei Feiertage hatte der Monat Mai: 1.Mai, Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag. Wie viele Feiertage sind es in Eurer Lohnabrechnung? Sind es drei, so könnt Ihr diesen Beitrag als Ausgeburt eines paranoiden Gehirns betrachten. Sind es weniger, so wurde Euch vermutlich ein beträchtlicher Teil Eures Feiertagslohns vorenthalten."
"Bleiben wir beim Thema Lohnabrechnung! Drei Feiertage hatte der Monat Mai: 1.Mai, Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag. Wie viele Feiertage sind es in Eurer Lohnabrechnung? Sind es drei, so könnt Ihr diesen Beitrag als Ausgeburt eines paranoiden Gehirns betrachten. Sind es weniger, so wurde Euch vermutlich ein beträchtlicher Teil Eures Feiertagslohns vorenthalten."
02.07.2012
Fernsehbeitrag im Internet abrufbar
30.6./18 Uhr: SAT1/Bayern berichtet über Zeitungszusteller in München
Wer die Sendung verpasst hat, findet sie hier:
http://www.sat1bayern.de/news/20120630/evangelisches-fernsehen-arm-trotz-arbeit/Der Beitrag über die Vorgänge bei der ZVZ beginnt ab Min. 12:30; wir empfehlen jedoch die vollständige Sendung mit einem eindrucksvollen Beispiel aus der Leiharbeit und einem Interview mit Philip Bütner, soz.-wiss. Referent beim Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (kda) der Evang. Kirche in Bayern.
Sozialplan ZVZ: Auch am 29.6. nichts Neues. Wer redet von sozialer Verantwortung?
(Beitrag überarbeitet 2.7.)
Und täglich grüßt das Murmeltier... Das ist die neue alte Situation in den Sozialplan-Verhandlungen für die Gekündigten der ZV Zentrum GmbH (ZVZ). Auch diesmal hob die Arbeitgeberseite zum hinlänglich bekannten Klagelied an: Die ZVZ ist bettelarm - und das schon seit Jahren. Edelmütig müssen die Gesellschafter bereits jetzt die ZVZ unterstützen, damit sie überhaupt noch ordnungsgemäß den Annahmeverzugslohn und sonstige Kosten (wie z.B. die Kosten für die Restlaufzeit der Mietverträge) bezahlen kann. Die versprochenen Informationen, die zur Erhellung einiger Rätsel in den G+V-Rechnungen beitragen sollten, konnten freilich nicht geliefert werden.
Verkürzt gesagt ist bei der Zeitungszustellung (und das nicht nur in München) der Auftraggeber zugleich der Auftragnehmer. Ein Wettbewerb findet nicht statt. Es gibt nämlich nur einen Auftraggeber und einen "geschlossenen Markt" der Auftragnehmer. Ein Wettbewerb wird zwar simuliert, findet aber in der Realität nicht statt. Wöchentlich versammeln sich die Geschäftsführer der Auftragnehmer beim Auftraggeber und lassen sich dort die neuesten Order geben. Und wenn´s opportun erscheint, wird halt einer GmbH der Auftrag entzogen und dann gemeinsam besprochen, wer aus dem "geschlossenen Kreis" den Auftrag übernimmt. Halt, Nein! Der Auftrag wird natürlich "ausgeschrieben" - und justament eine andere GmbH aus dem gleichen Konstrukt "gewinnt" den Auftrag! Die "Verantwortung" hat immer die GmbH, die im Zweifel nichts mehr hat. Fein raus ist immer der Gesellschafter des Auftragnehmers und des Auftraggebers.
Auch die ZV München City ist übrigens keine Neugründung. Vielmehr ging sie aus der ZV Harthof (ZVH) hervor, bei der vor zwei Jahren wegen "Auftragsentzug" ebenfalls die Belegschaft vor die Tür gesetzt wurde. Nach einer Schamfrist änderte sie einfach ihren Namen - und dürfte dabei vermutlich auch noch einen Verlustvortrag aus ZVH-Zeiten realisiert haben.
Die Vertreter der Arbeitgeberseite reagieren stets ein wenig gereizt, wenn die Vertreter der Arbeitnehmerseite hartnäckig auf diese Zusammenhänge hinweisen. Aber nach ihrer Auffassung erschöpft sich die viel beschworene soziale Verantwortung offensichtlich darin, die Annahme-Verzugslöhne zu zahlen. Die sind freilich eine rechtliche Verpflichtung aus der völlig willkürlichen Schließung der ZVZ. Eine Verpflichtung des Gesellschafters lehnen sie freilich vehemmend ab. Der hätte schließlich durch die Bilanzverluste (die er sich quasi selbst zufügt, siehe oben) schon genug draufgezahlt.
Am Ende der Sitzung verständigte sich die Einigungsstelle darauf, die G+V-Rechnungen von einem anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. Damit steht der nächste Verhandlungstermin noch nicht fest. Bleibt abzuwarten, ob sich der Sacherständige an den Kern des Problems traut: Dass nämlich in dem wettbewerbslosen Monopolgeschäft Zeitungszustellung ein- und derselbe Gesellschafter zugleich Auftraggeber und Auftragnehmer ist und sich damit die Marktpreise selbst bestimmt - bei den sozialen Folgekosten aber so tut, als ob hier einen tatsächlichen Wettbewerb völlig selbstständiger Betriebe gäbe.Der angebliche Kündigungsgrund "hohe Reklamationsquote" ist übrigens in der Versenkung verschwunden. Es geht ausschließlich um die bilanzielle Lage der ZVZ!
Und täglich grüßt das Murmeltier... Das ist die neue alte Situation in den Sozialplan-Verhandlungen für die Gekündigten der ZV Zentrum GmbH (ZVZ). Auch diesmal hob die Arbeitgeberseite zum hinlänglich bekannten Klagelied an: Die ZVZ ist bettelarm - und das schon seit Jahren. Edelmütig müssen die Gesellschafter bereits jetzt die ZVZ unterstützen, damit sie überhaupt noch ordnungsgemäß den Annahmeverzugslohn und sonstige Kosten (wie z.B. die Kosten für die Restlaufzeit der Mietverträge) bezahlen kann. Die versprochenen Informationen, die zur Erhellung einiger Rätsel in den G+V-Rechnungen beitragen sollten, konnten freilich nicht geliefert werden.
Bettelarm, weil Gesellschafter und Auftraggeber das wollen
Warum sollten sie auch geliefert werden? Dass es dem Betrieb ganz elend geht, zeigt sich doch schon beim ersten Blick auf die Spalte "Verlustvortrag". Auf den zweiten Blick bleibt freilich etwas Eigentümliches: Der Verlierer ist nämlich zugleich der Gewinner. Warum das? Verlierer ist die zunächst einmal die ZVZ. Deren bestimmender Gesellschafter ist die Süddeutsche Zeitung GmbH. Verursacht werden die Verluste durch ist die SZ Logistik GmbH. Deren alleinige Mutter ist die - richtig! - Süddeutsche Zeitung GmbH. Als Auftraggeber drückt sie also die Preise durch, die ihr als Teilhaber des Auftraggebers Verluste einbringen. Schizophren?Schizophrenie bewahrt vor Sozialplan
Das Modell beweist keinen Fall von Schizophrenie, sondern einen Fall von Steuer- und Gewinnoptimierung zu Lasten der Beschäftigten. Die Süddeutsche Zeitung GmbH profitiert als 100%-Gesellschafter von der Preisdrückerei der SZ Logistik. Die "Verluste" der ZVZ sind kalkuliert und bewahren vor allerlei Unannehmlichkeiten. Etwa bei den Abführungen an den Fiskus - oder eben vor Kosten der sozialen Verantwortung gegenüber den Beschäftigten. Denn dafür ist ja die GmbH in der Verantwortung. Und die hat leider, leider kein Geld mehr.
Systematische Verantworungslosigkeit
Verkürzt gesagt ist bei der Zeitungszustellung (und das nicht nur in München) der Auftraggeber zugleich der Auftragnehmer. Ein Wettbewerb findet nicht statt. Es gibt nämlich nur einen Auftraggeber und einen "geschlossenen Markt" der Auftragnehmer. Ein Wettbewerb wird zwar simuliert, findet aber in der Realität nicht statt. Wöchentlich versammeln sich die Geschäftsführer der Auftragnehmer beim Auftraggeber und lassen sich dort die neuesten Order geben. Und wenn´s opportun erscheint, wird halt einer GmbH der Auftrag entzogen und dann gemeinsam besprochen, wer aus dem "geschlossenen Kreis" den Auftrag übernimmt. Halt, Nein! Der Auftrag wird natürlich "ausgeschrieben" - und justament eine andere GmbH aus dem gleichen Konstrukt "gewinnt" den Auftrag! Die "Verantwortung" hat immer die GmbH, die im Zweifel nichts mehr hat. Fein raus ist immer der Gesellschafter des Auftragnehmers und des Auftraggebers.
Auch die ZV München City ist übrigens keine Neugründung. Vielmehr ging sie aus der ZV Harthof (ZVH) hervor, bei der vor zwei Jahren wegen "Auftragsentzug" ebenfalls die Belegschaft vor die Tür gesetzt wurde. Nach einer Schamfrist änderte sie einfach ihren Namen - und dürfte dabei vermutlich auch noch einen Verlustvortrag aus ZVH-Zeiten realisiert haben.
Soziale Verantwortung - schöne Worte, keine Taten
Die Vertreter der Arbeitgeberseite reagieren stets ein wenig gereizt, wenn die Vertreter der Arbeitnehmerseite hartnäckig auf diese Zusammenhänge hinweisen. Aber nach ihrer Auffassung erschöpft sich die viel beschworene soziale Verantwortung offensichtlich darin, die Annahme-Verzugslöhne zu zahlen. Die sind freilich eine rechtliche Verpflichtung aus der völlig willkürlichen Schließung der ZVZ. Eine Verpflichtung des Gesellschafters lehnen sie freilich vehemmend ab. Der hätte schließlich durch die Bilanzverluste (die er sich quasi selbst zufügt, siehe oben) schon genug draufgezahlt.
Wie geht es weiter?
Am Ende der Sitzung verständigte sich die Einigungsstelle darauf, die G+V-Rechnungen von einem anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. Damit steht der nächste Verhandlungstermin noch nicht fest. Bleibt abzuwarten, ob sich der Sacherständige an den Kern des Problems traut: Dass nämlich in dem wettbewerbslosen Monopolgeschäft Zeitungszustellung ein- und derselbe Gesellschafter zugleich Auftraggeber und Auftragnehmer ist und sich damit die Marktpreise selbst bestimmt - bei den sozialen Folgekosten aber so tut, als ob hier einen tatsächlichen Wettbewerb völlig selbstständiger Betriebe gäbe.Der angebliche Kündigungsgrund "hohe Reklamationsquote" ist übrigens in der Versenkung verschwunden. Es geht ausschließlich um die bilanzielle Lage der ZVZ!
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