06.11.2012

Verhandlungstermine 14.11.+20.11.

Die Gütetermine der ZVZ-Gekündigten hatten (erwartungsgemäß) nichts gebraucht. Jetzt stehen die Kammertermine an - und zwar am 14.11. um 8.45 und 9.15 Uhr sowie mehrere Termine am 20.11.2012 vormittags. (Den Beginn des Verhandlungsmarathons am 20.11. geben wir noch bekannt). Viel Publikum ist für diese Termine erwünscht!! Denn es wird spannend!

Nach Auffassung der Arbeitgeberseite sind die ZVen völlig selbstständige Betriebe. Damit sind die Beschäftigten nach dem ausgeklügelten System, das der Süddeutsche Verlag hier aufgebaut hat, de facto rechtlos. Warum das so ist? Ganz einfach: Nach diesem Sysem kann derAuftraggeber - die SZ Logistik GmbH - jederzeit einer ZV den Auftrag entziehen. Da die ZV nur einen Auftraggeber hat, entfällt damit die Geschäftsgurndlage. Damit können die Beschäftigten "problemlos" gekündigt werden, und weil die ZV-GmbHs bettelarm sind, ist auch für Abfindungen bzw. Sozialplan Nullkommanichts vorhanden. Mit diesem System sind die Beschäftigten einer ZV de facto rechtlos, denn bei jeder Aufsässigkeit kann den Beschäftigten via Auftragsentzug jederzeit der Stuhl vor die Tür gestellt werden - ohne jede Chance, sich dagegen zu wehren.

So hätte es der Süddeutsche Verlag jedenfalls gerne. Ob das Arbeitsgericht dem folgt, ist noch die Frage. Denn das Pikante hierbei ist, dass die ZVen im Grunde "scheinselbstständig" sind. Alles wird gesteuert über den Auftraggeber SZ Logistik GmbH. Die ist eine 100%-Tochter der Süddeutschen Zeitung. Und die ist wiederum Gesellschafter bei den ZVen. Zwar nur mit einer Minderheitsbeteiligung - aber mit bestimmenden Einfluss.

Die Erläuterungen der Arbeitgeberseite sollte sich kein Zeitungszusteller und kein interessierter Leser entgehen lassen! Die Verhandlungen sind öffentlich. Der Raum hängt jeweils an der Gerichtstafel am Arbeitsgericht München aus. (Gleich rechts neben dem Eingang.)   

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