Das war ein schwarzer Montag für die SZ samt Logistik. Beschert hat ihn das Arbeitsgericht München. Denn das hat heute entschieden, dass die ZV Kirchheim und die ZV Freimann ein gemeinsamer Betrieb sind. Damit fällt die Argumentation der Verlagsseite in sich zusammen, dass die einzelnen ZVs so rein gar nichts miteinander zu tun haben. Zumindest dort, wo der gleiche Geschäftsführer und ein gemeinsames Büro bestehen, darf von einem gemeinsamen Betrieb ausgegangen werden. Das Arbeitsgericht brauchte nicht lange für die Beratung und verkündete sofort das Urteil. Ein deutliches Zeichen dafür, dass es die Rechtslage im vorliegenden Fall als eindeutig beurteilt. Für eine ausführliche Bewertung muss aber noch die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Das Urteil dürfte bereits Folgen bei der anstehenden Betriebsratswahl der ZV Kirchheim haben. Die ZV Freimann hat bisher keinen Betriebsrat.
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