08.05.2012

Achtung! Klagefristen ZVZ beachten!

Bei der ZVZ wurden inzwischen die Kündigungen zugestellt. Da momentan völlig offen ist, zu welchem Ergebnis die Sozialplan-Verhandlungen führen (siehe Bericht weiter unten), ist dringend anzuraten, fristwahrend Klage gegen die Kündigung zu erheben! Die Klage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht München eingereicht werden! Mitglieder von ver.di wenden sich - soweit nicht ohnehin schon geschehen - bitte umgehend an das Büro des Fachbereichs Medien in München, Tel. 089 / 59977-7085. Nichtmitglieder bzw. Kolleginnen und Kollegen ohne Rechtsschutz wenden sich bitte direkt an den Betriebsrat (Kontaktdaten bekannt). 

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