30.04.2012

ZVZ: Soziale Verantwortung = Null

Beim ersten Verhandlungstermin zum Interessenausgleich und Sozialplan bei der ZVZ hätten die Vertreter des Arbeitgebers die von Verlagsseite stets beteuerte "soziale Verantwortung" präsentieren können. Haben sie aber nicht. Nullkommanull ist das "Angebot". Worüber wir nicht wirklich überrascht sind. Denn die Taten stehen von Anfang an im krassen Gegensatz zu den Worten.
Interessenausgleich und Sozialplan werden vor der Einigungsstelle verhandelt. Sie besteht aus je drei Vertreter/innen für den Arbeitgeber sowie für den Betriebsrat und Arbeitsrichter Dr. Karrasch als unabhängigen  Vorsitzenden. Die erste Verhandlunsgrunde am 27. April dauerte vier Stunden. Doch in den ganzen vier Stunden war nicht eine Minute etwas von der "sozialen Verantwortung" zu spüren. Vielmehr spulte die Arbeitgeberseite das kaltschnäuzige Programm ab, das schon seit Ende letztem Jahr inszeniert wird. In dem eiskalt geplanten und rührselig dargebrachten Stück geht es darum, dass ein gebeutelter Zeitungsverlag seine teuren und schlampigen Zusteller vor die Tür setzt - zum vermeintlichen Schutze der Abonnenten. Er schert sich dabei weder um Wahrheit noch Moral, Hauptsache das Ziel Kostensenkung wird erreicht. Doch was dabei heraus kommt, ist das größte (und vermutlich teuerste) Zustellfiasko in der Geschichte der SZ und der von ihr mit zugestellten Zeitungen.
Doch zurück zur Einigungsstelle. Die Arbeiteberseite präsentiert einen "Interessenausgleich" der aus nichts anderem besteht als einer völlig unverbindlichen Erklärung, dass der Geschäftsführer der ZVZ geruhen wird, bei Bewerbungen in anderen ZVs warme Worte zu finden. Das war´s. Weil die Zusteller/innen ja ohnehin nicht in andere ZVs wollten, sondern sich lieber vom Annahmeverzugs-Lohn einen schönen Lenz machen, wie der Firmenanwalt meinte. Soll wohl heißen: Die kleinen Zustell-Deppen haben schon genug dem armen Verlag auf der Tasche gelegen, die sollen sich jetzt mal vom Acker machen. Kein Wort darüber, dass sich der Verlag den Annahmeverzugslohn durch seine Harakiri-Kündigung selbst eingebrockt hat.
Es fällt bei solchen "Argumenten" schwer, ruhig zu bleiben und für dieses "großzügige Angebot" die richtigen Worte zu finden. Denn es besteht darin, dass die Patronage eines Geschäftsführers, über den wir hier besser nichts sagen, zu einem Vertrag mit rund 30 % Lohnminus und Verlust von Urlaubstagen und Betriebszugehörigkeit führen würde. Denn es fehlt einfach der entscheidende Zusatz, dass die "Weiterbeschäftigung unter unveränderten Vertragsbedingungen" erfolgt. Das kommt überhaupt nicht infrage,  heißt es dazu auf der Arbeitgeberseite. Da müsse man ja "fremde Betriebe" in die Pflicht nehmen. Dass die alle den gleichen Gesellschafter haben, spielt keine Rolle.  Nie und nimmer werde die ZVZ darüber mit den Gesellschaftern sprechen, stellt der Firmenanwalt klar.
Die Arbeitnehmer-Vertreter stellen dann den Antrag, die Verhandlung zwei Wochen zu unterbrechen, um die Frage direkt mit den Gesellschaftern besprechen zu können. Wenn man behauptet, der sozialen Verantwortung gerecht zu werden, so kann doch das kein unüberwindliches Hindernis sein! Falsch gedacht; zur Prüfung kommt es nicht - denn der Antrag wird von der Arbeitgeberseite abgelehnt. Anschließend stellt der Vorsitzende das Scheitern des Interessenausgleichs fest.  Damit kann der Arbeitgeber jetzt die Kündigungen aussprechen. Somit bleibt nur noch der Sozialplan Verhandlungsgegenstand der Einigungsstelle. (Einschub: Die Verhandlungen zum Interessenausgleich sind vorgeschrieben. Es muss allerdings nicht zwingend zu einer Einigung kommen).
Die Arbeitgeberseite machte zum Abschluss der ersten Verhandlungsrunde klar, dass sich auch beim Sozialplan die "soziale Verantwortung" des Verlags nicht einstellen wird. Das "Angebot" der Arbeitgeberseite für den Sozialplan ist - NULL. Die nächste Runde im grausamen Spiel ist am 22.6.2012.

Weihnachtsgeld geltend machen!

Viele Zeitungszusteller/innen haben Anspruch auf Weihnachtsgeld. In den neueren Verträgen (ab ca. 2010) findet sich dazu nichts mehr. Für viele Kolleginnen und Kollegen, die schon länger Zeitungen zustellen, ist aber eine betriebliche Übung entstanden. Das Weihnachtsgeld bezog sich dabei meistens auf eine alte Regelung aus den 90er Jahren. Danach wurde ein Weihnachtsgeld in Höhe von 50 % des Grundlohns vereinbart. Bitte beachten: Ansprüche aus betrieblicher Übung entstehen auch dann, wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt!! Damit der Anspruch nicht verfällt, muss er geltend gemacht werden. Hiermit sei noch einmal daran erinnert, das Weihnachtsgeld für 2011 und (soweit damals schon gekürzt) aus 2010 geltend zu machen! Die schriftliche Geltendmachung hemmt den Verfall des Anspruchs. Wendet euch dazu an die Betriebsräte (soweit vorhanden) oder meldet euch über zvtraeger@web.de. (ver.di-Mitglieder können sich natürlich auch gleich direkt an den ver.di-Rechtsschutz wenden, Tel. 089 / 59977-7081).

ZVZ: Kündigungsanhörungen gekommen

Siehe Bericht auf der Webseite https://medien-kunst-industrie-bayern.verdi.de/zeitungszusteller

26.04.2012

Sonntags am Telefon...

Sonntagmittag. Ein Telefonanruf aus dem Offizium. Ob ich denn am Montag wieder im aktiven Dienst am Leser sei. Wundersam, eine solche DIREKTE KONTAKT-Nahme von Person zu Person. Das ist ja völlig gegen den „Hierarchie“-Verlauf und ein krasser Gegensatz zum unternehmensinternen  „Kommunikations"-Großklima. Ist es inzwischen doch völlig unüblich, Mitteilungen des subalternen Personals überhaupt noch zur Kenntnis zu nehmen. Das gilt insbesondere für so aufdringlich-lästige Lappalien wie
- Mitteilungen über unzustellbare Adressen wegen falscher Einweisung
- Hinweise im Rahmen der "Reklamations"-Bearbeitung
- Hinweise auf fehlende Haustürschlüssel
und so weiter und so fort....

Also, umso größeres Erstaunen über diese Abweichung vom ansonsten üblichen Kommunikationsverhalten und dem erstaunlich sinnvollen Vorgehen, ein PERSÖNLICHES Gespräch zu führen. Wenn denn nicht die Beantwortung einer Frage erheischt würde, die längst beantwortet ist. Denn die ärztliche Bescheinigung, dass auch weiterhin erst mal nichts geht, liegt schon lange vor. Und bekannt ist auch, dass im wahrsten Sinne des Wortes nichts geht, denn der Fuß ist verletzt.

Aber ungeachtet der komplexen Informationsfluss-Gesetze zwischen ZV und SZ Logistik lasse ich hiermit wissen, dass ich mich selbstverständlich und sowieso bereits allerspätestens an jenem Samstag melden werde, der dem Montag vorausgeht, an dem ich nach verbindlicher ärztlich-medizinischer Begutachtung  wieder zustellerisch tätig sein darf.

Dies versichert samt einem freundlichen Gruß
sendet Zusteller Nr. 1.477

24.04.2012

Bayerisches Fernsehen berichtet

Das bayerische Fernsehen (B3) berichtet am Mittwoch, 25.4.2012, in der Sendung "Kontrovers" über die Vorgänge rund um ZVZ und ZVMC. Beginn: 21.15 Uhr. (Sicher spannender als jedes Fußballspiel!!) Der Beitrag wurde nochmals verschoben! (24.4.)

22.04.2012

Grausame Störung der Lohntarif-Schöpfer

Es ist noch ein Kommentar zum Beitrag "Der Verlag antwortet einem Abonnenten" (26.3.2012) eingegangen, den wir zum Anlass nehmen, das Thema noch einmal aufzurufen. Hier geht´s direkt zum Beitrag samt Kommentaren.

17.04.2012

Von Schlüsseln und anderen Märchen

In der Hultschiner Straße und teilweise auch in "Mitarbeiterversammlungen" der ZVs werden Gerüchte gestreut, um die Kolleginnen und Kollegen der ZVZ oder die Betriebsräte zu diskreditieren.

Gerücht Nr. 1: Die Schlüsselbunde wären vor der Abgabe so manipuliert worden, dass sie danach tagelang neu sortiert werden mussten. Fakt ist: Die Beschäftigten der ZVZ wurden an ihrem letzten Arbeitstag - 29.2.2012 - höchst vorsorglich ausgesperrt. Sie kamen also weder an Schlüssel noch Tourenbücher heran. Die Touren wurden vielmehr von der SZ Logistik neu zusammengestellt, damit ja kein Indiz für einen Betriebsübergang  nach § 613a BGB vorliegt. Das hatte zur Folge, dass alle Schlüsselbunde neu sortiert werden mussten. Wie man am Beispiel sieht, ist das eine Sissyphus-Arbeit und jede/r Zusteller/in kann sich vorstellen, was da los war. Das haben sich aber einzig und allein die SZ Logistik bzw. die Gesellschafter eingebrockt.

Gerücht Nr. 2: Die ZV-Betriebsräte würden sich selbst die besten Zustelltouren zuschustern. Fakt ist:  Betriebsräte können sich keine Touren "zuschustern". Im Gegenteil, die Betriebsräte kämpfen ja gerade darum, dass die Tourenbesetzungen transparent werden und interne Ausschreibungen erfolgen. Dagegen halten die Geschäftsleitungen der Zustellbetriebe an der Meinung fest, dass die Besetzung von Touren in das Weisungsrecht des Arbeitgebers fällt, also völlig willkürlich erfolgen kann. Im übrigen: die Betriebsräte der ZVZ haben "ihre" Touren seit vielen Jahren - teilweise seit Jahrzehnten! - getragen.

Gerücht Nr. 3: Die Betriebsräte würden unendlich viele Kosten produzieren. Fakt ist: Kosten werden von Geschäftsführern produziert, die sich jeder vernünftigen Zusammenarbeit verschließen, die Betriebsräte über nichts informieren und zu nichts anhören. Worüber sich Münchner Arbeitsrichter/innen schon wiederholt sehr gewundert haben. Fakt ist auch: Betriebsratsarbeit findet während der üblichen Arbeitszeit statt und wird nicht zusätzlich vergütet. Einzige Ausnahme sind Betriebsratsstunden, die aufgrund der besonderen Lage der Arbeitszeit in der Freizeit geleistet werden. Dies kommt in der Zeitungszustellung regelmäßig vor - alleine schon deshalb, weil es überall an Zusteller/innen fehlt. Kosten werden von der Arbeitgeberseite produziert - sie den Betriebsräten in die Schuhe schieben zu wollen, ist nichts weiter als schäbige "Gegenpropaganda".

Bymail insolvent

Die Süddeutsche Zeitung hat sich schon die Finger an der Postzustellung verbrannt. Jetzt muss auch der Nach-Nach-Nachfolger das Handtuch werfen. Die Bymail hat jetzt Insolvenz angemeldet. Das meldet ein Kollege, der noch Lohnforderungen gegenüber der Bymail hat. Er wurde jetzt über die Insolvenz informiert. Billigzustellung durch Lohndrückerei und Rosinenpickerei scheint kein wirklich erfolgreiches Geschäftsmodell zu sein.