25.06.2012

ZVMC: Lohnabrechnung erst nach Klage


Dieser Tage besuchten wir einen aufschlussreichen Gütetermin beim Arbeitsgericht München. Kläger war ein Beschäftigter der ZV München City (ZVMC). Er musste alle Arbeitspapiere und Abrechnungen für die Monate Februar bis April 2012 mühsam einklagen. Die ZVMC sah sich nicht in der Lage, fristgerecht ordentliche Lohnabrechnungen vorzulegen oder wichtige Arbeitspapiere zur Verfügung zu stellen. Zudem musste der Mitarbeiter auch noch wochenlang auf Lohnzahlungen warten.  Wovon er Miete und Lebensunterhalt zahlen soll, war der ZVMC offensichtlich schnurzegal. Wegen der fehlenden Papiere zahlte zudem die Krankenkasse zunächst kein Krankengeld.
Erst unmittelbar vor dem Gütetermin erhielt der Mitarbeiter dann die Arbeitspapiere – immer noch unvollständig. Die Lohnabrechnungen wurden schließlich im Gütetermin am 20. Juni (!) übergeben. Das Drama ist damit aber keinwegs beendet, denn die Abrechnungen konnte weder der betroffene Mitarbeiter noch der Anwalt des Arbeitgebers nachvollziehen. Die Richterin vertagte daraufhin den Gütetermin.     
Der Termin war voller Peinlichkeiten für den Arbeitgeber (und seinen Auftraggeber und bestimmenden Gesellschafter, die SZ Logistik GmbH, einer 100%-Tochter der Süddeutschen Zeitung GmbH). So hatte der Mitarbeiter in den "Chaostagen" Anfang März noch tagsüber Zeitungen im Zentrum zugestellt - und deswegen saftige Parkgebühren verauslagen müssen.  Doch der Anwalt des Arbeitgebers bestritt die Forderung. Das müsse schon minutiös unter Beweisen nachgewiesen werden. (Was der Kläger übrigens kann!) Nicht ander erging es ihm bei der Forderung nach Ausgleich der Mehrarbeit. Er hatte in den "Chaostagen" im wahrsten Sinne des Wortes bis zum Umfallen gearbeitet. Mit Wissen und auf Forderung der Geschäftsführung. Doch davon wollte der Arbeitgeber-Anwalt im Gütetermin nichts wissen. Auch die Mehrarbeit müsse ggfs. minutiös und mit Zeugen nachgewiesen werden, erklärte prompt die Richterin. (Aber auch hier kann der Kläger Nachweise führen!) 
Da hat sich ein Mitarbeiter den A... aufgerissen für den Betrieb und bekommt zum Dank nur einen Tritt in denselben. Statt einer kleinen Geste des Arbeitgebers nur kleinliches und peinliches Erbsenzählen. Überflüssig zu erwähnen, dass der Mitarbeiter - der sogar noch trotz Arbeitsunfähigkeit einen Tag gearbeitet hat - in der Klinik von seiner Kündigung erfuhr. Er war noch in der Probzeit. Wie tief wird der moralische Verfall in Steinhausen noch werden??

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7 Kommentare:

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    1. Gilt nicht allgemein, aber in Beziehung auf den Beitrag von Rebell.

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  4. "Toujours y penser, jamais en parler" bezieht sich auf das von REBELL angesprochene Agieren im rechtsfreien Raum. Schade, dass diese interessanten Ansätze durch eine Naturkatastrophe vernichtet wurden.

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    1. Redaktionsteam03.07.12, 22:36

      @Anonym: Dem können wir leider nur beipflichten! Das Redaktionsteam

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  5. "Toujours y penser, jamais en parler"... - Warum gerade DAS? - Weshalb nicht ganz einfach: "Ne pas se pencher au dehors" - ? Geht DAS vielleicht auch auf boarisch?
    Ins Allgemein-Deutsch bin ich immerhin schon mal vorgedrungen:
    "Immer daran denken, niemals davon sprechen“. Ich empfehle sehr herzlich eine Ableitung DAVON: "IMMER DAVON SPRECHEN! IMMER DARAN DENKEN!" - Auch im gegebenenfalls zeitweilig hirnfreien Raum:
    Nämlich: "Toujours y penser...",...an welchem Platz wir uns hier möglichst konkret über Konkretes zu verständigen versuchen. - Wenn wir nicht gerade damit beschäftigt sind, ohnehin schon in "Obrigkeits"-Nebelschwaden nach Umrissen zu fahnden, die auf möglicherweise Konkretes schließen lassen könnten.
    Bitteschön toujours y penser... - Auch im gegebenenfalls möglicherweise zeitweise hirnfreien Raum. Ahnungsvolles Geschwafel im luftleeren Raum schul-"gebildeter", schulmeisternder Schädelfüllungen findet sich im allgemein verbreiteten neo-Zeitungs-Feuilleton samt dem, was vor langer Zeit einmal als "DAS STREIFLICHT" die Leser einer bestimmten Zeitung hinriß, beispielsweise zu Hauf.
    Geht's nachher dann vielleicht auch wieder mal ein bisschen weniger esoterisch als im Gymnasial-Grundkurs Französisch?
    Gegen Selbstdarstellungen - auch an nicht unbedingt passenden Plätzen - ist ja so lange nicht allzuviel einzuwenden, solange sie originell oder wenigstens amüsant sind...
    Das 1.001te von 1.500 gemeldeten Zeitungszustellerlein.

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