24.06.2012

Urlaub verweigert - und dann gestrichen

In letzter Zeit erhielten wir mehrere Hinweise, dass Zusteller/innen Urlaub aus 2011 vorenthalten wurde. Die Masche sei immer die gleiche gewesen: Den Kolleginnen und Kollegen sei der Urlaub immer wieder wegen Personalnot abgelehnt worden. Nach dem 31.3.2012 erhielten sie dann die lapidare Auskunft, dass der Urlaub jetzt verfallen sei. Wir haben noch keine Bestätigung von einem Betroffenen, sondern nur Hinweise. Weswegen wir unsere Wortwahl zügeln.
Achtung! Urlaub, der angemeldet aber nicht gewährt wurde, verfällt nicht!
Weil sich so manche Geschäftsführer und Verteilstellen-Leitungen immer wieder erhebliche Gedächtnislücken offenbaren, raten wir dringend dazu, Urlaubsanträge und Ablehnungen aufzuheben! Urlaub kann zwar grundsätzlich aus dringenden betrieblichen Gründen verweigert werden - aber nicht ständig! Die Personalnot ist hausgemacht. Wir dürfen daran erinnern, dass 53 Zusteller/innen der ZV Zentrum aus fadenscheinigen Gründen gekündigt wurden! Die Personalnot taugt deshalb nicht als Begründung für ständige Urlaubsverweigerung! Und noch etwas: der Arbeitgeber muss zeitnah auf einen Urlaubsantrag reagieren. Tut er das nicht, gilt der Urlaub als genehmigt.

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6 Kommentare:

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  3. Werner Benesch26.06.12, 15:46

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  4. LL Schmidl26.06.12, 15:53

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