03.12.2012

Kündigungsschutz: Erstes Urteil negativ

Der Entscheidungsverkündungstermin brachte nicht wirklich eine Überraschung: die Kündigungsschutzklagen wurden abgewiesen. Das hatte die Kammer ja bereits beim Termin am 20.11. angedeutet. Nun muss noch die schriftliche Begründung abgewartet werden und dann mit den Kläger/innen besprochen werden. Nach der Lage der Dinge ist davon auszugehen, dass das Landesarbeitsgericht (2. Instanz) angerufen wird.

Dies betrifft nur die Klagen, die am 20.11. verhandelt wurde. Bei der Klagen vor der Kammer 1 (siehe Termin 14.11.) ist noch alles offen. Hier will das Gericht vertiefende Stellungnahmen der Parteien und hat dazu eine Schriftsatzfrist verkündet. Der nächste Verhandlungstermin wird hier frühestens im Januar 2013 sein. 

Herbe Kritik an Konzernleitung SWMH

Unter Schwarzwälder Fuchtel. Da hilft auch keine Feurwehr...
In der Wochenzeitung KONTEXT erschien eine herbe Abrechnung mit der Konzernleitung der SWMH, zu der auch die Süddeutsche Zeitung gehört. Konzernboss Richard Rebmann lasse es an "Fingerspitzengefül für Seriosität und Glaubwürdigkeit" fehlen. Die gegenwärtige Konzernpolitik sei "ein Anschlag auf das Ansehen des Unternehmens". Die heftigen Sparorgien haben bei der Qualität der Zeitungen und der Dienstleistungen ihre Spuren hinterlassen. Solides Führungs-Knowhow werde "meist durch mittelmäßige Karrieristen" ersetzt.

Teil des Sparprogramms sind bekanntlich auch die Zusteller/innen. Das Vergütungsniveau soll um 30 Prozent gesenkt werden, was in den neueren Verträgen zum größten Teil bereits umgesetzt wird. (Wobei die Absenkung des Niveaus teilweise noch versteckt wird hinter befristeten Zulagen, mit vereinzelt zu Vergütungskosmetik angeboten werden). Der Amoklauf gegen die Beschäftigten der ZVH und ZVZ zum Zwecke der Disziplinierung und Lohnsenkung ist freilich als Schuss nach Hintenlosgegangen. Da man die Folgekosten aber schön über diverse Quartale und gar Jahre strecken kann, lässt sich das aber vermutlich gegenüber Stuttgart immer noch schön als "Erfolg" verkaufen. Wie wir gehört haben, war das Verhalten gegenüber den Zeitungszusteller/innen und die schändlichen Aktionen gegen sie auch Thema bei der letzten Betriebsversammlung in der SZ. Die Folgen spüren schließlich auch die Beschäftigten, zum Beispiel im Vertrieb oder im Callcenter.

Die Folgekosten sind aber für den Konzernchef vermutlich nur "Peanuts", schließlich hat er sich allein den Umbau der Chefetage in Stuttgart rund 1,5 Millionen Euro kosten lassen. Auch das ist in dem sehr aufschlussreichen Artikel zu lesen:

 http://www.kontextwochenzeitung.de/newsartikel/2012/11/die-totengraeber-der-pressevielfalt/

26.11.2012

42 Jahre Zusteller

Mit einem kleinen Artikel bedankte sich die AZ (Ausgabe 19.11.) bei Alfons Schütz, der seit 42 Jahren Zeitungszusteller in Sendling ist - und mit 80 Jahren immer noch jeden Tag auf den Beinen ist. Eine nette Geste der AZ für einen wackeren Zusteller. Nur ein kleiner Tipp für die Redaktion: Es gibt noch andere bemerkenswerte Dinge in der Münchner Zeitungszustellung. Einfach hier im Blog oder auf der ver.di-Webseite nachlesen!

21.11.2012

Verhandlungstermin 20.11.: Gericht lässt noch alles offen

Am 20.11. wurden weitere Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht München verhandelt. Das Gericht ließ sich von beiden Parteien noch einmal den Sachverhalt darstellen. Im Gegensatz zur ersten Kammer beließ sie es dabei und zog sich gleich zur Beratung zurück. Entscheidungsverkündung ist Ende November. Das lässt erst einmal alles offen, denn das Gericht kann entweder ein Urteil sprechen oder einen weiteren Termin ansetzen. Es ließ in der Tendenz allerdings erkennen, dass es wohl eher der Arbeitgeberseite folgen wird.Ganz nüchtern betrachtet ist aber ohnehin davon auszugehen, dass die Verfahren in die zweite Instanz (Landesarbeitsgericht) gehen werden. Ein negatives Urteil hätte für die Arbeitgeberseite so heftige Folgen, dass es sicher zur Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils käme - und die gekündigten Kolleginnen und Kollegen haben ohnehin nichts zu verlieren. 

19.11.2012

60 Klagen wegen Umgehung Betriebsübergang

In Waldkraiburg klagen 60 Kolleginnen und Kollegen gegen Willkür und Ausbeutung. Sie waren in einem Subunternehmen beschäftigt, das Insolvenz angemeldet hat. Wie Phönix aus der Asche stand am nächsten Tag ein neues Subunternehmen parat. Und bot die Weiterbeschäftigung an - aber zu noch viel weniger Lohn als bisher. Die Beschäftigten lehnten ab - und klagen jetzt. Das passierte allerdings nicht in der Zeitungszustellung, sondern im Schlachthof. Aber die Zustände kommen uns irgendwie bekannt vor... Bericht taz.

16.11.2012

Gerichtstermin 20.12., 10 Uhr

Am Dienstag, 20.12., 10 Uhr, gibt es schon die nächste "Großverhandlungsrunde" beim Arbeitsgericht München. Unser Versprechen - es wird spannend - ist nicht übertrieben (siehe Bericht unten). Also kommt und schaut - und zeigt den Kolleginnen und Kollegen der ZVZ eure Unterstützung und Solidarität! 
Adresse Arbeitsgericht München: Winzererstr. 104. Zu erreichen mit U2, Haltestelle Hohenzollernplatz (Ausgang Herzogstraße, ca. 250 Meter) / Tram 27, Haltestelle Herzogstraße. Herzogstraße (50 Meter).

14.11.: Erster Kammertermin beim Arbeitsgericht in Sachen ZVZ

Am 14.11. fand der erste Kammertermin in Sachen Kündigungen ZVZ statt. Verhandelt wurden gleich sieben Klagen. Nach zwei Stunden Verhandlung war klar: So einfach, wie er sich das wohl vorgestellt hat, wird der Durchmarsch für den Arbeitgeber nicht. Formal sind die Karten für die gekündigten Kolleginnen und Kollegen der ZVZ zwar schlecht. Man könne die Situation der betroffenen Arbeitnehmer sehr gut nachvollziehen; gleichwohl sei das "Ausnützen der derzeit bestehenden rechtlichen Situation" keine Umgehung des § 613a BGB, resümierte der vorsitzende Richter in seinen mündlichen Ausführungen. Aufkeimender Freude auf Arbeitgeberseite wurde jedoch ein Dämpfer versetzt. Im vorliegenden Fall, so der Richter weiter, seien freilich die "Einschätzungsfragen erheblich". Oder anders gesagt: Bei der Beurteilung der besonderen Konstruktion der ZVen und des Verhältnisses zwischen ZVen, Auftraggeber und Gesellschafter kann man schon sehr ins Grübeln kommen. Was, zum Beispiel, ist für die ZVen als Betriebsmittel erheblich? Insgesamt könnten sich daraus Fragen ergeben, die von jeder involvierten Kammer unterschiedlich bewertet werden können - und die möglicherweise  sogar dem EuGH (Europäischer GerichtshKammof) zur Prüfung vorzulegen wären. Verfahrensdauer: Fünf bis sieben Jahre.


Die Schlüssel sind eine Schlüsselfrage

erkannte das Gericht. Und gibt deshalb jetzt den Parteien erst einmal die Möglichkeit, dazu mit Frist 19.12. weitere Ausführungen zu machen. Der nächste Termin wird erst nach dieser Frist von Amts wegen bestimmt. Die Verfahren werden also noch dauern! Man möge angesichts dessen doch auch einmal an die eigene Reputation denken, gab das Gericht der Arbeitgeberseite noch mit auf den Weg.

Am Dienstag, 20.11.2012, 10 Uhr, steht ein weiterer Verhandlungstermin an. Dieses Mal bei einer anderen Kammer und mit anderen KollegInnen. Die Verhandlung ist öffentlich. (In welchem Saal sie stattfindet, hängt an der Gerichtstafel am Eingang des Arbeitsgerichts aus).           

Gericht bestätigt Anspruch auf Weihnachtsgeld

Am "Großverhandlungstag" 14.11. gab es noch ein weiteres Verfahren. Es ging ebenfalls um die Kündigung einer ZVZ-Beschäftigten sowie um den Anspruch auf Weihnachtsgeld nach Alt-Vertrag (50 Prozhent vom Grundlohn). In Sachen Weihnachtsgeld kam die Richterin sofort zur Sache: Der Anspruch sei eindeutig gegeben, da arbeitgbeberseitig kein Vorbehalt erklärt wurde und betriebliche Übung entstanden ist. Die Kündigungsgründe waren für das Arbeitsgericht nicht zu prüfen, weil die KÜndigung aus formalen Gründen unwirksam war. Der Arbeitgeber hatte versäumt, das Integrationsamt anzuhören, obwohl die Arbeitnehmerin Antrag auf Gleichstellung gestellt hatte und dies dem Arbeitgeber auch mitgeteilt hatte. Das Verfahren wurde durch einen umfassenden Vergleich beendet.

Allen Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund betrieblicher Übung oder durch Alt-Vertrag Weihnachtsgeld bekommen haben (in der Regel 50 Prozent vom Grundlohn, also ohne Benzinvergütung), sei deshalb noch einmal DRINGEND geraten, den Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend zu machen und bei Nichtzahlung auch einzuklagen. Gewerkschaftsmitglieder können sich dazu an das Büro des Fachbereichs Medien in München wenden, Tel. 089 / 59977-7085.