07.03.2013

Zweiter Kammertermin. Kein guter Tag für die SZ

Der Sonnenschein fiel milde in den Verhandlungssaal. Das war schön nach den vielen trüben Tagen. Noch viel schöner war freilich, was der Vorsitzende Richter der Kammer 1 beim Arbeitsgericht München erläuterte. Dass nämlich die Kammer dazu neige, im vorliegenden Fall von einem Betriebsübergang auszugehen. Als Termin für die Entscheidungsverkündung wurde der 20.3. festgelegt. Damit bleibt noch ein bisschen Spannung; der Erörterungsverlauf lässt aber keinen Zweifel daran, dass den Klagen stattgegeben wird.

Die Klagen der gekündigten Kolleginnen und Kollegen wurden vor insgesamt drei Kammern des Arbeitsgerichts München verhandelt. Zwei Kammern wiesen die Klagen ab. (Siehe Bericht dazu. ver.di hat den betroffenen Kolleginnen und Kollegen inzwischen Rechtsschutz für die zweite Instanz - Landesarbeitsgericht Bayern - erteilt). Die Erörterung vor der Kammer 1 lässt hoffen, dass den dort anhängigen Klagen stattgeben wird. Es wurde deutlich, dass sich die Kammer die besonderen Umstände des Falls gründlich angeschaut hat. Das zeigte sich bereits im ersten Termin. Aufgrund der Erörterung zu den diffizilen Rechtsfragen hatte die Kammer eine weitere Schriftsatzfrist eingeräumt und den zweiten Verhandlungstermin angesetzt.

Der Beklagtenseite (ZV Zentrum GmbH hinsichtlich der Kündigung und ZV München City GmbH hinsichtlich des Betriebsübergangs) konnte das gar nicht gefallen. Wortreich verwies ihr Anwalt auf diverse Einzelentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der Vorsitzende Richter legte geduldig dar, dass in den zitierten Fällen jeweils einzelne Gesichtspunkte behandelt wurden, jedoch ausdrücklich immer eine wertende Betrachtung der Gesamtumstände gefordert sei.

Der Vorsitzende Richter regte noch einmal an, über eine einvernehmliche Lösung nachzudenken, statt Rechtsgeschichte zu schreiben. Die Chancen dafür sind freilich nahezu Null. Auch die Sozialplan-Verhandlungen kommen ja nicht voran, weil auch ein Jahr nach Schließung von der Arbeitgeberseite immer noch kein quantifiziertes und qualifiziertes Angebot vorliegt.  

Warten wir also froher Hoffnung ab, was am 20. März verkündet wird!

Aufgearbeitet für die Zustellung - und vergessen

Eine Klägerin der ZVZ hat es besonders hart getroffen. Sie hatte schon lange Probleme beim Gehen, war vom Verteilstellenleiter aber immer wieder aufgefordert worden, zur Arbeit zu kommen. Und sie folgte dem immer wieder; das Pflichtgefühl war stärker als die Sorge um die Gesundheit. Der besondere Dank: auch sie wurde gekündigt und mit den gesundheitlichen Folgen alleine gelassen. Sie hat inzwischen sechs Monate im Krankenhaus verbracht und musste sich mehrfach Operationen unterziehen. Sie kann nicht mehr alleine gehen und ist auf Hilfe angewiesen.

Einsam auf dem Feldherrenhügel

Das läuft schon ziemlich dumm, wenn der Feldherr auf seinem Hügel steht - und keine Truppen mehr da sind. Wo sind sie geblieben? Vielleicht liegt´s ja daran, dass der Feldherr goldene Rüstungen verspricht, die sich als rostige Bleche erweisen. Oder weil er glaubt, dass es schon genügend arme Hunde gibt, die für einen abgefieselten Knochen am Tag brav in die Zustellschlacht ziehen. Scheint nicht zu funktionieren, wie uns jetzt mehrere Verteilstellenleiter gesteckt haben. Wir haben mal die Zahlen addiert: Die Verteilstellen betreuen insgesamt 390 Touren. Davon sind derzeit 170 offen! Prima Sparprogramm, verehrte SZ Logistik und verehrte Gesellschafter: Erfahrene Zusteller ´raushauen, Zustellvergütungen drastisch kürzen - und der Abonnent kriegt halt mal Gutscheine oder eine Abogutschrift, wenn er mal hartnäckig reklamiert. Kostet ja nix. Die Aboentwicklung scheint aber bei den Feldherren niemand zu kratzen. Ausserdem sind sie ja nicht schuld an dem Niedergang, sondern die depperten Zusteller.

Geld spielt keine Rolle...

... das dachte sich jedenfalls ein Kollege, als er seine Lohnabrechnung anschaute und erstaunt ein üppiges Weihnachtsgeld zur Kenntnis nehmen konnte. Sagenhafte 56 Cent wurden angewiesen. Nun, man kann sich vorstellen, in welchen Taumel der Glückseligkeit der Kollege verfiel - und beschloss, sein Weihnachtsgeld in seiner Kneipe auf den Kopf zu hauen. Er bestellte Schampus für 56 Cent. Die kredenzte Menge reichte dem Vernehmen nach dazu, die Unterlippe leicht zu benetzen. Die Oberlippe allerdings blieb bereits trocken. Aber sei´s drum, als Zusteller im Auftrag der SZ Logistik muss man einfach dankbar sein für so viel Anerkennung!!   

18.02.2013

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, aus Zeitgründen können wir momentan nur 1-2 x in der Woche am Blog arbeiten und Kommentare freischalten. 

10.02.2013

ZVZ-Kündigungen: Die nächsten Verhandlungstermine

Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben uns die nächsten Verhandlungstermine mitgeteilt: Die noch bei der Kammer 1 anhängigen Verfahren aus 1. Instanz werden am 6.3.2013, 9.30 Uhr, fortgesetzt.  Für die bereits ergangenen abweisenden Urteile aus 1. Instanz hat ver.di seinen Mitgliedern Rechtsschutz für die 2. Instanz (Landesarbeitsgericht) erteilt. Hier ist der erste Verhandlungstermin am 2.5.2013, 10 Uhr.
 
Die Verfahren sind öffentlich. Gerichtsort sowohl für das Arbeitsgericht wie das Landesarabeitsgericht in München ist die Winzererstraße 104. Am besten zu erreichen mit der U2, Haltestelle Hohenzollernplatz (Ausgang Herzogstraße/beschildert, ca. 300 Meter Fußweg); Tram 27, Haltestelle Herzogstraße (ca. 50 Meter Fußweg), Bus 154, Haltestelle Saarstraße (ca. 200 Meter Fußweg)

Auf die angekündigte Bewertung der bereits ergangenen erstinstanzlichen Urteile wollen wir an dieser Stelle momentan aus prozessualen Gründen verzichten. Nur so viel: Sie werden den im Falle der ZV-Gesellschaften vorliegenden Besonderheiten nicht gerecht. Diese Besonderheiten haben wir hier schon mehrfach erläutert. Sie führen letztendlich dazu, dass wesentliche Arbeitnehmerrechte problemlos umgangen werden können. So etwa den gesetzlich verankerten Kündigungsschutz bei Betriebsübergang.

Aus ver.di-Kreisen verlautete, dass in den Kündigungsschutzverfahren Rechtsfragen tangiert werden, die eine grundsätzliche Bedeutung haben, die weit über die Münchner Zeitungszustellung hinaus reiche.

Ergänzend zum Kündigungsschutz werden in den hier genannten Verfahren auch die Weihnachtsgeld-Differenzen geltend gemacht. (Zum Thema Anspruch auf Weihnachtsgeld siehe frühere Blog-Beiträge, zu finden unter dem Label "Weihnachtsgeld".)

Im Würgegriff der SWMH

Nein, wir sprechen dieses Mal nicht vom Süddeutschen Verlag, sondern von der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten. Dort steht die nächste siebenstellige Sparrunde an - und mit ihr weitere Kündigungen. Einen Blick auf das Missmanagement und den Dilentanismus der Verlagsoberen wirft die Wochenzeitung KONTEXT. Es sind übrigens die gleichen Herren, die auch die Süddeutsche Zeitung erfolgreich "sanieren".

05.02.2013

Ippen-Gruppe: Der Fürst lässt feuern


Zeitungsverleger waren ja mal eine seriöse und hochgeachtete Kaste. Doch ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich´s gänzlich ungeniert. Die Verlagsgruppe Ippen (Münchner Merkur, tz und viele, viele weitere Zeitungen) hat eine besonders perfide Masche entwickelt, um sich Billiglöhne zu sichern. Da wird in Penzberg eine neue Zeitungsdruckerei gebaut, obwohl solche bereits in Weilheim, Wolfratshausen und München bestehen. Dabei gibt es keinen rasanten Abozuwachs, den die vorhandenen Druckereien nicht mehr schaffen könnten. Und ein solcher ist auch nicht zu erwarten. Was soll das Ganze also? Ganz einfach, man schmeißt dafür die Belegschaft in Weilheim raus und holt sich Billigarbeiter nach Penzberg. Koste es, was es wolle. Wie gesagt, früher waren Verleger einmal seriöse Geschäftsleute - heute gehen sie predigen und bezeichnen sich als gute Christen...
https://druck.verdi.de/ippen