07.03.2013

Aufgearbeitet für die Zustellung - und vergessen

Eine Klägerin der ZVZ hat es besonders hart getroffen. Sie hatte schon lange Probleme beim Gehen, war vom Verteilstellenleiter aber immer wieder aufgefordert worden, zur Arbeit zu kommen. Und sie folgte dem immer wieder; das Pflichtgefühl war stärker als die Sorge um die Gesundheit. Der besondere Dank: auch sie wurde gekündigt und mit den gesundheitlichen Folgen alleine gelassen. Sie hat inzwischen sechs Monate im Krankenhaus verbracht und musste sich mehrfach Operationen unterziehen. Sie kann nicht mehr alleine gehen und ist auf Hilfe angewiesen.

Einsam auf dem Feldherrenhügel

Das läuft schon ziemlich dumm, wenn der Feldherr auf seinem Hügel steht - und keine Truppen mehr da sind. Wo sind sie geblieben? Vielleicht liegt´s ja daran, dass der Feldherr goldene Rüstungen verspricht, die sich als rostige Bleche erweisen. Oder weil er glaubt, dass es schon genügend arme Hunde gibt, die für einen abgefieselten Knochen am Tag brav in die Zustellschlacht ziehen. Scheint nicht zu funktionieren, wie uns jetzt mehrere Verteilstellenleiter gesteckt haben. Wir haben mal die Zahlen addiert: Die Verteilstellen betreuen insgesamt 390 Touren. Davon sind derzeit 170 offen! Prima Sparprogramm, verehrte SZ Logistik und verehrte Gesellschafter: Erfahrene Zusteller ´raushauen, Zustellvergütungen drastisch kürzen - und der Abonnent kriegt halt mal Gutscheine oder eine Abogutschrift, wenn er mal hartnäckig reklamiert. Kostet ja nix. Die Aboentwicklung scheint aber bei den Feldherren niemand zu kratzen. Ausserdem sind sie ja nicht schuld an dem Niedergang, sondern die depperten Zusteller.

Geld spielt keine Rolle...

... das dachte sich jedenfalls ein Kollege, als er seine Lohnabrechnung anschaute und erstaunt ein üppiges Weihnachtsgeld zur Kenntnis nehmen konnte. Sagenhafte 56 Cent wurden angewiesen. Nun, man kann sich vorstellen, in welchen Taumel der Glückseligkeit der Kollege verfiel - und beschloss, sein Weihnachtsgeld in seiner Kneipe auf den Kopf zu hauen. Er bestellte Schampus für 56 Cent. Die kredenzte Menge reichte dem Vernehmen nach dazu, die Unterlippe leicht zu benetzen. Die Oberlippe allerdings blieb bereits trocken. Aber sei´s drum, als Zusteller im Auftrag der SZ Logistik muss man einfach dankbar sein für so viel Anerkennung!!   

18.02.2013

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, aus Zeitgründen können wir momentan nur 1-2 x in der Woche am Blog arbeiten und Kommentare freischalten. 

10.02.2013

ZVZ-Kündigungen: Die nächsten Verhandlungstermine

Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben uns die nächsten Verhandlungstermine mitgeteilt: Die noch bei der Kammer 1 anhängigen Verfahren aus 1. Instanz werden am 6.3.2013, 9.30 Uhr, fortgesetzt.  Für die bereits ergangenen abweisenden Urteile aus 1. Instanz hat ver.di seinen Mitgliedern Rechtsschutz für die 2. Instanz (Landesarbeitsgericht) erteilt. Hier ist der erste Verhandlungstermin am 2.5.2013, 10 Uhr.
 
Die Verfahren sind öffentlich. Gerichtsort sowohl für das Arbeitsgericht wie das Landesarabeitsgericht in München ist die Winzererstraße 104. Am besten zu erreichen mit der U2, Haltestelle Hohenzollernplatz (Ausgang Herzogstraße/beschildert, ca. 300 Meter Fußweg); Tram 27, Haltestelle Herzogstraße (ca. 50 Meter Fußweg), Bus 154, Haltestelle Saarstraße (ca. 200 Meter Fußweg)

Auf die angekündigte Bewertung der bereits ergangenen erstinstanzlichen Urteile wollen wir an dieser Stelle momentan aus prozessualen Gründen verzichten. Nur so viel: Sie werden den im Falle der ZV-Gesellschaften vorliegenden Besonderheiten nicht gerecht. Diese Besonderheiten haben wir hier schon mehrfach erläutert. Sie führen letztendlich dazu, dass wesentliche Arbeitnehmerrechte problemlos umgangen werden können. So etwa den gesetzlich verankerten Kündigungsschutz bei Betriebsübergang.

Aus ver.di-Kreisen verlautete, dass in den Kündigungsschutzverfahren Rechtsfragen tangiert werden, die eine grundsätzliche Bedeutung haben, die weit über die Münchner Zeitungszustellung hinaus reiche.

Ergänzend zum Kündigungsschutz werden in den hier genannten Verfahren auch die Weihnachtsgeld-Differenzen geltend gemacht. (Zum Thema Anspruch auf Weihnachtsgeld siehe frühere Blog-Beiträge, zu finden unter dem Label "Weihnachtsgeld".)

Im Würgegriff der SWMH

Nein, wir sprechen dieses Mal nicht vom Süddeutschen Verlag, sondern von der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten. Dort steht die nächste siebenstellige Sparrunde an - und mit ihr weitere Kündigungen. Einen Blick auf das Missmanagement und den Dilentanismus der Verlagsoberen wirft die Wochenzeitung KONTEXT. Es sind übrigens die gleichen Herren, die auch die Süddeutsche Zeitung erfolgreich "sanieren".

05.02.2013

Ippen-Gruppe: Der Fürst lässt feuern


Zeitungsverleger waren ja mal eine seriöse und hochgeachtete Kaste. Doch ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich´s gänzlich ungeniert. Die Verlagsgruppe Ippen (Münchner Merkur, tz und viele, viele weitere Zeitungen) hat eine besonders perfide Masche entwickelt, um sich Billiglöhne zu sichern. Da wird in Penzberg eine neue Zeitungsdruckerei gebaut, obwohl solche bereits in Weilheim, Wolfratshausen und München bestehen. Dabei gibt es keinen rasanten Abozuwachs, den die vorhandenen Druckereien nicht mehr schaffen könnten. Und ein solcher ist auch nicht zu erwarten. Was soll das Ganze also? Ganz einfach, man schmeißt dafür die Belegschaft in Weilheim raus und holt sich Billigarbeiter nach Penzberg. Koste es, was es wolle. Wie gesagt, früher waren Verleger einmal seriöse Geschäftsleute - heute gehen sie predigen und bezeichnen sich als gute Christen...
https://druck.verdi.de/ippen

01.02.2013

Neues Jahr, alte Zustände

Liebe Freunde, Gegner, Sympathisanten und Kritiker: Wir haben weder kapituliert noch die Lust verloren! Der Grund für die lange Pause ist einfach: Zeitungszustellung ist der Gesundheit nicht förderlich - und jetzt haben Spätfolgen zu einer Zwangspause geführt. Die Schlepperei hinterlässt halt Spuren, was das geschätzte Management im Hochhaus natürlich herzlich wenig kratzt. Zusteller sind schließlich selber schuld, wenn die Zipperlein immer heftiger werden und die Trägerjahre sich nachhaltig in Erinnerung bringen. Aber das braucht ja hier nun wirklich niemanden ausführlich erklärt zu werden!

Für die (ehrenamtliche, um mal wieder dezent darauf hinzuweisen) Arbeit war leider keine Vertretung da, denn die hat sich vom Acker gemacht. Und das nicht, weil ihr München nicht gefallen hätte. Die Stadt wird halt nur für normale Werktätige allmählich nicht mehr bezahlbar. Gleichzeitig werden die Super-Trupa-Schnickschnack-Stätten immer mehr. Was vermuten lässt, dass irgendwo viel Geld unterwegs ist. Nur hat es offensichtlich einen unstillbaren Drang weg aus dem Geldbeutel von Normalo-Schaffenden hin zu - ja, wohin bloß??

Womit wir wieder beim Thema wären. Denn die gallopierenden Lebenshaltungskosten in München freuen die Abomanager im Hochhaus. Schließlich besteht ihre ganze Hoffnung darin, dass die wirtschaftliche Lage immer mehr Menschen zum Nebenverdienst zwingt - und damit der "Nachschub" für die Billigzustellung sichergestellt ist. Aber halt, das ist ja eine groteske Vereinfachung der neuen "Zustellphilosophie", nicht wahr?! Schließlich hat sie neben Billiglohn doch auch die Komponenten tournahe Ablagen und Verzicht auf Verteilstellen.

Zum Erfolg der "neuen Zustellphilosphie" hat ein Kollege aus dem Glashaus Wilhelm Busch zitiert: "Meine alte Philosophie langt nicht mehr, ich sehe mich nach einer neuen um." Wie so zu hören ist, soll die Abo-Entwicklung eine eigene Sprache sprechen. Insbesondere in einigen Ecken von München, die Brennpunkt philosphischer Experimente waren und sind. Das scheint in einigen Büros der gehobenen Gehaltsklasse aber kein Thema zu sein. Da gilt "Business as usual" - und Schuld sind ohnehin immer die Anderen.

Nachgetragen wird in den nächsten Tagen noch eine Bewertung des abweisenden Urteils, das in Sachen Kündigungen ZVZ gegen die KlägerInnen ergangen ist. Da ist die schriftliche Begründung zwischenzeitlich eingetroffen. Die muss aber noch in Ruhe gelesen werden. Wie wir erfahren haben, hat ver.di ihren Mitgliedern Rechtsschutz für die 2. Instanz (Landesarbeitsgericht) erteilt. Es sind aber in der 1. Instanz auch noch Verfahren offen. Hier hatte die Kammer - Bericht s.u. -  noch Informationsbedarf und deshalb Gelegenheit zum weiteren Vortrag gegeben. Oder anders gesagt: eine weitere Schriftsatzfrist vergeben. Zu den Sozialplanverhandlungen ZVZ folgt noch Bericht. Soviel vorab: Ein Abschluss ist nach wie vor nicht in Sicht.

Und damit zurück an die Arbeit!   


(Noch ein Hinweis in eigener Sache: Falls jemand einen Kommentar vermisst, dann ist keine Verschwörung im Gang. Vielmehr sind durch den zwischenzeitlich entstandenen Überlauf Kommentare verloren gegangen).