25.06.2012

ZVMC: Lohnabrechnung erst nach Klage


Dieser Tage besuchten wir einen aufschlussreichen Gütetermin beim Arbeitsgericht München. Kläger war ein Beschäftigter der ZV München City (ZVMC). Er musste alle Arbeitspapiere und Abrechnungen für die Monate Februar bis April 2012 mühsam einklagen. Die ZVMC sah sich nicht in der Lage, fristgerecht ordentliche Lohnabrechnungen vorzulegen oder wichtige Arbeitspapiere zur Verfügung zu stellen. Zudem musste der Mitarbeiter auch noch wochenlang auf Lohnzahlungen warten.  Wovon er Miete und Lebensunterhalt zahlen soll, war der ZVMC offensichtlich schnurzegal. Wegen der fehlenden Papiere zahlte zudem die Krankenkasse zunächst kein Krankengeld.
Erst unmittelbar vor dem Gütetermin erhielt der Mitarbeiter dann die Arbeitspapiere – immer noch unvollständig. Die Lohnabrechnungen wurden schließlich im Gütetermin am 20. Juni (!) übergeben. Das Drama ist damit aber keinwegs beendet, denn die Abrechnungen konnte weder der betroffene Mitarbeiter noch der Anwalt des Arbeitgebers nachvollziehen. Die Richterin vertagte daraufhin den Gütetermin.     
Der Termin war voller Peinlichkeiten für den Arbeitgeber (und seinen Auftraggeber und bestimmenden Gesellschafter, die SZ Logistik GmbH, einer 100%-Tochter der Süddeutschen Zeitung GmbH). So hatte der Mitarbeiter in den "Chaostagen" Anfang März noch tagsüber Zeitungen im Zentrum zugestellt - und deswegen saftige Parkgebühren verauslagen müssen.  Doch der Anwalt des Arbeitgebers bestritt die Forderung. Das müsse schon minutiös unter Beweisen nachgewiesen werden. (Was der Kläger übrigens kann!) Nicht ander erging es ihm bei der Forderung nach Ausgleich der Mehrarbeit. Er hatte in den "Chaostagen" im wahrsten Sinne des Wortes bis zum Umfallen gearbeitet. Mit Wissen und auf Forderung der Geschäftsführung. Doch davon wollte der Arbeitgeber-Anwalt im Gütetermin nichts wissen. Auch die Mehrarbeit müsse ggfs. minutiös und mit Zeugen nachgewiesen werden, erklärte prompt die Richterin. (Aber auch hier kann der Kläger Nachweise führen!) 
Da hat sich ein Mitarbeiter den A... aufgerissen für den Betrieb und bekommt zum Dank nur einen Tritt in denselben. Statt einer kleinen Geste des Arbeitgebers nur kleinliches und peinliches Erbsenzählen. Überflüssig zu erwähnen, dass der Mitarbeiter - der sogar noch trotz Arbeitsunfähigkeit einen Tag gearbeitet hat - in der Klinik von seiner Kündigung erfuhr. Er war noch in der Probzeit. Wie tief wird der moralische Verfall in Steinhausen noch werden??

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24.06.2012

Urlaub verweigert - und dann gestrichen

In letzter Zeit erhielten wir mehrere Hinweise, dass Zusteller/innen Urlaub aus 2011 vorenthalten wurde. Die Masche sei immer die gleiche gewesen: Den Kolleginnen und Kollegen sei der Urlaub immer wieder wegen Personalnot abgelehnt worden. Nach dem 31.3.2012 erhielten sie dann die lapidare Auskunft, dass der Urlaub jetzt verfallen sei. Wir haben noch keine Bestätigung von einem Betroffenen, sondern nur Hinweise. Weswegen wir unsere Wortwahl zügeln.
Achtung! Urlaub, der angemeldet aber nicht gewährt wurde, verfällt nicht!
Weil sich so manche Geschäftsführer und Verteilstellen-Leitungen immer wieder erhebliche Gedächtnislücken offenbaren, raten wir dringend dazu, Urlaubsanträge und Ablehnungen aufzuheben! Urlaub kann zwar grundsätzlich aus dringenden betrieblichen Gründen verweigert werden - aber nicht ständig! Die Personalnot ist hausgemacht. Wir dürfen daran erinnern, dass 53 Zusteller/innen der ZV Zentrum aus fadenscheinigen Gründen gekündigt wurden! Die Personalnot taugt deshalb nicht als Begründung für ständige Urlaubsverweigerung! Und noch etwas: der Arbeitgeber muss zeitnah auf einen Urlaubsantrag reagieren. Tut er das nicht, gilt der Urlaub als genehmigt.

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Abrechnung Propsektverteilung


Danke an Diurnifer_Dux für folgenden Hinweis:
Wenn die Verteilung der XXXL-Prospekte bezahlt wurde, so muss in der Verdienstabrechnung für Januar zu jeder Zustelltour folgender Eintrag enthalten sein: 027B XXX Lutz 11.01. Tour ... (mit Angabe des Betrags), wobei ... die Nummer der Tour bedeutet. Falls die Prospekte nicht abgerechnet wurden, empfiehlt sich die Geltendmachung beim Arbeitgeber!

11.06.2012

Zustellhindernis Dachziegel

Und, was macht der Zusteller? Liebe SZ Logistik, bevor ihr wieder die Rekla-Statistik strapaziert, bitte Helm schicken!! Was lernen wir wieder? Das heilige Blechle ist allemal wichtiger als ein Zustellerschädel....

XXXL: Superrabatt für Zusteller

Im Januar wurde von vielen Kolleginnen und Kollegen XXXL-Werbung verteilt. Die ganzen Super-Mega-Rabatte muss der Verlag aber irgendwie falsch verstanden haben. Denn die Verteilung hat er wohl gleich mit 100 % rabattiert. Jedenfalls mehren sich die Reklamationen, dass noch kein müder Cent für die Verteilung gezahlt wurde. Bitte unbedingt die Abrechnungen prüfen!! - Danke für diesen Hinweis an den Betriebsrat der ZV Ramersdorf.

ZVZ: Sozialplan-Verhandlung am 22.6.

Am 22.6. findet die erste Verhandlungsrunde zum Sozialplan für die ZVZ-Gekündigten statt. Je drei Vertreter der Arbeitnehmerseite (Betriebsrat, ver.di) und des Arbeitgebers verhandeln dabei unter Vorsitz des Arbeitsrichters Dr. Karrasch. Bereits bei der Verhandlung zum (gescheiterten) Interessenausgleich haben die Arbeitgeber-Vertreter erklärt, dass von ihrer Seite nichts zu erwarten ist. Man müsse von einem "Sozialplan Null" ausgehen, so ihre Ankündigung. "Sozialplan Null" heißt im Klartext: Die Firma ist so bettelarm, dass kein Geld mehr für einen Sozialplan vorhanden ist. Wir dürfen also gespannt sein, wie die "soziale Verantwortung" aussieht, zu der sich der Verlag so gerne bekennt. Auch in allen Briefen an Abonnenten, die sich solidarisch mit den Zusteller/innen der ZVZ erklärt hatten, betonte die SZ Logistik, dass man sich "selbstverständlich" seiner sozialen Verantwortung bewusst sei.     

ZVZ: Viel Arbeit für das Gericht

Rund 30 der gekündigten Kolleginnen und Kollegen haben Klage beim Arbeitsgericht München erhoben. Ab Ende Juni beginnen die Gütetermine. (Übrigens: Es gibt im deutschen Recht keine "Massenklage". Vielmehr muss jede/r Einzelne klagen. Entsprechend viele einzelne Termine gibt es). In den Güteterminen wird noch nicht zur Sache verhandelt; vielmehr muss das Gericht hier zunächst einmal ausloten, ob eine gütliche Einigung möglich ist. -> Mehr zum Thema Sozialplan in einem eigenen Blog-Beitrag. 

02.06.2012

Zu früh gefreut

"Der Zustellerblog löst sich auf" tönte es dieser Tage im Münchner Osten. Achje, liebe FreundInnen auf der anderen Seite, da müssen wir euch leider enttäuschen! Dieser Blog lebt noch! Nur, zu Erinnerung: dieser Blog wird ehrenamtlich betreut. Deshalb gibt es immer mal wieder ein paar Tage Unterbrechung. So schnell, liebe FreudInnen auf der anderen Seite, werdet ihr uns nicht los. :)