Dieser Tage besuchten wir einen aufschlussreichen Gütetermin
beim Arbeitsgericht München. Kläger war ein Beschäftigter der ZV München City (ZVMC).
Er musste alle Arbeitspapiere und Abrechnungen für die Monate Februar bis April
2012 mühsam einklagen. Die ZVMC sah sich nicht in der Lage,
fristgerecht ordentliche Lohnabrechnungen vorzulegen oder wichtige
Arbeitspapiere zur Verfügung zu stellen. Zudem musste der
Mitarbeiter auch noch wochenlang auf Lohnzahlungen warten. Wovon er Miete und Lebensunterhalt zahlen
soll, war der ZVMC offensichtlich schnurzegal. Wegen der fehlenden Papiere zahlte zudem die Krankenkasse zunächst kein Krankengeld.
Erst unmittelbar vor dem Gütetermin erhielt der Mitarbeiter
dann die Arbeitspapiere – immer noch unvollständig. Die Lohnabrechnungen wurden schließlich im Gütetermin am 20. Juni (!) übergeben. Das Drama ist damit aber keinwegs beendet, denn die
Abrechnungen konnte weder der betroffene Mitarbeiter noch der Anwalt des Arbeitgebers nachvollziehen. Die Richterin vertagte daraufhin den Gütetermin.
Der Termin war voller Peinlichkeiten für den Arbeitgeber (und seinen Auftraggeber und bestimmenden Gesellschafter, die SZ Logistik GmbH, einer 100%-Tochter der Süddeutschen Zeitung GmbH). So hatte der Mitarbeiter in den "Chaostagen" Anfang März noch tagsüber Zeitungen im Zentrum zugestellt - und deswegen saftige Parkgebühren verauslagen müssen. Doch der Anwalt des Arbeitgebers bestritt die Forderung. Das müsse schon minutiös unter Beweisen nachgewiesen werden. (Was der Kläger übrigens kann!) Nicht ander erging es ihm bei der Forderung nach Ausgleich der Mehrarbeit. Er hatte in den "Chaostagen" im wahrsten Sinne des Wortes bis zum Umfallen gearbeitet. Mit Wissen und auf Forderung der Geschäftsführung. Doch davon wollte der Arbeitgeber-Anwalt im Gütetermin nichts wissen. Auch die Mehrarbeit müsse ggfs. minutiös und mit Zeugen nachgewiesen werden, erklärte prompt die Richterin. (Aber auch hier kann der Kläger Nachweise führen!)
Da hat sich ein Mitarbeiter den A... aufgerissen für den Betrieb und bekommt zum Dank nur einen Tritt in denselben. Statt einer kleinen Geste des Arbeitgebers nur kleinliches und peinliches Erbsenzählen. Überflüssig zu erwähnen, dass der Mitarbeiter - der sogar noch trotz Arbeitsunfähigkeit einen Tag gearbeitet hat - in der Klinik von seiner Kündigung erfuhr. Er war noch in der Probzeit. Wie tief wird der moralische Verfall in Steinhausen noch werden??
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