03.12.2012

Kündigungsschutz: Erstes Urteil negativ

Der Entscheidungsverkündungstermin brachte nicht wirklich eine Überraschung: die Kündigungsschutzklagen wurden abgewiesen. Das hatte die Kammer ja bereits beim Termin am 20.11. angedeutet. Nun muss noch die schriftliche Begründung abgewartet werden und dann mit den Kläger/innen besprochen werden. Nach der Lage der Dinge ist davon auszugehen, dass das Landesarbeitsgericht (2. Instanz) angerufen wird.

Dies betrifft nur die Klagen, die am 20.11. verhandelt wurde. Bei der Klagen vor der Kammer 1 (siehe Termin 14.11.) ist noch alles offen. Hier will das Gericht vertiefende Stellungnahmen der Parteien und hat dazu eine Schriftsatzfrist verkündet. Der nächste Verhandlungstermin wird hier frühestens im Januar 2013 sein. 

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