11.06.2012

ZVZ: Viel Arbeit für das Gericht

Rund 30 der gekündigten Kolleginnen und Kollegen haben Klage beim Arbeitsgericht München erhoben. Ab Ende Juni beginnen die Gütetermine. (Übrigens: Es gibt im deutschen Recht keine "Massenklage". Vielmehr muss jede/r Einzelne klagen. Entsprechend viele einzelne Termine gibt es). In den Güteterminen wird noch nicht zur Sache verhandelt; vielmehr muss das Gericht hier zunächst einmal ausloten, ob eine gütliche Einigung möglich ist. -> Mehr zum Thema Sozialplan in einem eigenen Blog-Beitrag. 

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