30.04.2012

Weihnachtsgeld geltend machen!

Viele Zeitungszusteller/innen haben Anspruch auf Weihnachtsgeld. In den neueren Verträgen (ab ca. 2010) findet sich dazu nichts mehr. Für viele Kolleginnen und Kollegen, die schon länger Zeitungen zustellen, ist aber eine betriebliche Übung entstanden. Das Weihnachtsgeld bezog sich dabei meistens auf eine alte Regelung aus den 90er Jahren. Danach wurde ein Weihnachtsgeld in Höhe von 50 % des Grundlohns vereinbart. Bitte beachten: Ansprüche aus betrieblicher Übung entstehen auch dann, wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt!! Damit der Anspruch nicht verfällt, muss er geltend gemacht werden. Hiermit sei noch einmal daran erinnert, das Weihnachtsgeld für 2011 und (soweit damals schon gekürzt) aus 2010 geltend zu machen! Die schriftliche Geltendmachung hemmt den Verfall des Anspruchs. Wendet euch dazu an die Betriebsräte (soweit vorhanden) oder meldet euch über zvtraeger@web.de. (ver.di-Mitglieder können sich natürlich auch gleich direkt an den ver.di-Rechtsschutz wenden, Tel. 089 / 59977-7081).

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