08.12.2013

Kündigungen ZVZ: Auch LAG in der Urteilsfindung uneins

So schaut ein "betriebsmittelarmer Betrieb" aus
Den glatten Durchmarsch hat die Arbeitgeberseite beim Landesarbeitsgericht (LAG) München nicht geschafft. Hier wurden die Urteile aus erster Instanz jeweils bestätigt. Was nichts anders heißt, als dass auch beim LAG unterschiedliche Auffassungen bestehen, ob die Auftragskündigung der ZVZ und die Auftragsvergabe an die ZVC einen Betriebsübergang darstellt oder nicht.

Die mit Unterstützung der ver.di geführten Klagen wurden beim Arbeitsgericht München zwei Kammern zugeteilt. Die kamen zu unterschiedlichen Urteilen: Eine Kammer wies die Klagen ab, eine andere Kammer gab den Klagen statt. D.h. diese Kammer bestätigte den Betriebsübergang.

Für die unterlegenen Kolleginnen und Kollegen erteilte ver.di Rechtsschutz für die Berufung beim LAG. Bei den Kolleginnen und Kollegen, die gewonnen hatten, rief die Arbeitgeberseite das LAG an. Damit waren wiederum zwei Kammern des LAG mit der Prüfung befasst. Beide Kammern bestätigten jeweils das Urteil der Vorinstanz. D.h. auch beim LAG kamen zwei Kammern zu unterschiedlichen Urteilen!

Das zeigt freilich, welche Brisanz die Verfahren haben. Und zwar nicht nur für die ZVZ oder die ZVC, sondern weit über die Zustellung hinaus. Auf dem Prüfstand stehen schließlich Konstruktionen mit Unter-unter-Gesellschaften, die "Selbstständigkeit" und "Wettbewerb" simulieren, die aber letztlich alle von der Mutter abhängig sind. Konstruktionen, die vorrangig dazu dienen, willige und billige Verfügungsmasse zu haben. Wozu es auch gehört, Schutzrechte für Arbeitnehmer zu umgehen, inbesondere die aus einem Betriebsübergang nach § 613a BGB (Kündigungsverbot, Mitnahme bisheriger Rechte und Leistungen etc.)

Bisher setzt das Verlagshaus auf den Durchmarsch bei Gericht. Weder wurden halbwegs anständige Abfindungen angeboten, noch kommt der Sozialplan voran. Jetzt drohen Bundesarbeitsgericht und Europäischer Gerichtshof. Geld spielt keine Rolle, Hauptsache, Zusteller/innen wird klargemacht, dass sie keine Forderungen zu stellen haben.

Würde der Süddeutsche Verlag seinem eigenen Unternehmensleitbild folgen, müsste er selbst da, wo er bisher gewonnen hat, feststellen: Nicht alles was Recht ist, ist auch rechtens. Aber da bleibt man lieber bei seiner Doppelmoral und lässt Heribert Prantl ein paar salbungsvolle Worte sprechen.


Bericht https://medien-kunst-industrie-bayern.verdi.de/zusteller




Interessanter Beitrag zum Thema Mindestlohn

Ein interessanter Beitrag mit dem Titel "Koalitionsvertrag - der Mindestlohn und die Hintertürchen" ist neulich in der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau erschienen: www.fr-online.de/wirtschaft/-,1472780,25455436.html Heute ist der 7.12.2013. Ich bin gespannt, wann dieser Hinweis entdeckt wird. Dux Emeritus

14.11.2013

Eine abgrundtiefe Schweinerei

Folgenden Kommentar stellen wir als Beitrag und zur Diskussion ein (Sendedatum 8.11.):

"Nach längerer Zeit habe ich mal wieder in den Blog geschaut. Mein Gott, was bin ich froh, dass ich vor geraumer Zeit die Kurve gekriegt habe. Es packt mich aber heute noch der heilige Zorn, wenn ich hier nachlesen darf, welche Märchen von Vertretern der SZ Logistik und den "selbstständigen" ZVs verbreitet wird bzw. den sie vor Gericht von Rechtsvertretern verbreiten lassen. Hallo die Herren, die wöchentlichen Runden im Hochhaus, habe ich die nur geträumt? Der Abputz- und Kommandoton, was zu tun und zu lassen sein - alles nur gestörte Wahrnehmung? Werden Sie wenigstens noch ein wenig rot im Gesicht vor dem Richtertisch? Und wie war das mit der ZVH? Und wie war das erst recht mit der ZVZ? War das nie Thema in größerer und kleinerer Runde? Leide ich oder leiden andere unter Erinnerungslücken? Was zählen schon solche Lapalien, es geht ja um das Große, um das ganz Große. Und es geht vor allem auch um das ganz große Sparen. Die Störenfriede müssen weg. Da finden wir schon was. Was euch angetan worden ist, das ist eine so abgrundtiefe Schweinerei, das macht mich noch immer wütend. Ich hoffe deshalb zutiefst, dass sich das Gericht nicht von diesem Schmierentheater einwickeln lässt und euch zu eurem Recht verhilft. - Anonym"

Von Razzien und Hosensäcken

Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de
Böse Überraschung für den Schwarzwälder Boten: 30 Zollfahnder begehrten Einlass und nahmen kistenweise Unterlagen und Computer mit - vorzugsweise solche zu den Lohnabrechnungen der Zeitungszusteller. Denn da soll mächtig geschummelt worden sein. Der Firmenanwalt sieht "Petitessen", die man aus dem "Hosensack" bezahlen könne. Gut zu wissen.... Bericht auf der ver.di-Website  https://medien-kunst-industrie-bayern.verdi.de/zusteller

08.11.2013

Zoff um Zusteller: Verleger gegen Mindestlohn

Das Medienmagazin ZAPP (NDR) hat sich des Themas "Zeitungszusteller und Mindestlohn" angenommen. Für die Zusteller geht es dabei um ein bisschen mehr Anstand bei den Zustellvergütungen - bei den Verlegern ist gleich mal wieder die Pressefreiheit in Gefahr. Wobei sie ja gar nichts gegen den Mindestlohn haben - solange er nicht für die Zustellerinnen und Zusteller gilt. Bericht ZAPP/6.11.2013

31.10.2013

Neuorganisation: Homeoffice statt Verteilstelle

Viele Zusteller holen ihre Zeitungen noch in einer Verteilstelle ab. Dort werden die Vorarbeiten erledigt, Änderungsmeldungen übergeben und Tourenbücher korrigiert. Doch wozu Verteilstellen (die kosten schließlich Miete und haben auch noch Lohnkosten zur Folge), wenn doch die Zusteller die bisherige Funktion der Verteilstelle einfach selbst übernehmen? Das heißt: Die Zeitungen werden irgendwo am Straßenrand abgeladen und die Änderungsmeldungen sowie die ganze Kommunikation wird über E-Mail abgewickelt. Das hat den Charme, dass Büro- und Organisationskosten einfach auf die Zusteller abgewälzt werden können. Zukunftsmusik? Mitnichten, das System wird ja schon  getestet. Volle Dienstleistung zum Sparpreis - das ist der Verlegertraum in Sachen Zustellung.

Dazu passt auch die Neugründung der ZV Service. Mit ihr lässt sich die Doppelfunktion der SZ Logistik als einerseits Auftraggeber und andererseits Dienstleister elegant auflösen. Die Logistik GmbH kann dann als reiner "Auftraggeber" völlig unbelastet schalten und walten; die Service GmbH kann sich stets die Hände in Unschuld waschen, denn sie arbeitet ja nur im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags mit den ZVen und hat mit der Logistik überhaupt nichts zu tun. Und die ZVen? Haben keine Betriebsmittel und keine eigene organisatorische Struktur mehr. Ganz prima Voraussetzungen, um Beschäftigte schnell, ganz billig und geräuschlos abservieren zu können.

Was natürlich eine üble Unterstellung ist. Weil der Firmenanwalt ja stets beteuert, dass die Schließung der ZVZ rein gar nichts mit dem Tarifkampf und dem regsamen Betriebsrat zu tun hat. Obwohl genau das der Geschäftsführer gegenüber dem Betriebsrat bestätigt hat. Aber das ist vermutlich einem Blackout geschuldet. Der Arme war einfach so überfordert von dem zähen Rettungskampf, dass er möglicherweise nicht mehr zwischen Wahn und Wirklichkeit unterscheiden konnte.

    

ZVZ - Berufungsverfahren LAG: Auf hoher See

Übernahme des Berichts von der Webseite https://medien-kunst-industrie-bayern.verdi.de/zusteller. Wir danken für die Genehmigung zum Abdruck.



Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Tiefes Gottvertrauen könnte momentan für Zusteller ganz hilfreich sein. Denn die mündlichen Verhandlungstermine am 24.10. und 30.10. beim Landesarbeitsgericht München waren ein kleines Wechselbad. Beim ersten Termin waren die klagenden Kolleginnen und Kollegen eher erleichtert, beim zweiten Termin die Arbeitgeberseite. Wie es die beiden Kammern nun genau sehen, werden wir erst nach den Entscheidungsverkündungs-Terminen (EVT) Ende November wissen. Klar wurde im zweiten Termin nur, dass die Beklagtenseite nicht daran denkt, über ein seriöses Abfindungsangebot nachzudenken. Mit den EVTs wird auch erst klar, ob die Kammern die Berufung zum Bundesarbeitsgericht zulassen.
Für heute nur so viel: Ob ein Mantel nun dunkelgrau oder Anthrazit ist, darüber lässt sich trefflich diskuieren. Für das reale Leben ist das völlig belanglos. Im Arbeitsrecht schaut es leider ganz anders aus. Da können solche Nuancen über die berufliche und wirtschaftliche Zukunft entscheiden. Und darüber, ob Arbeitnehmer ihre Rechte überhaupt wahrnehmen können oder jederzeit und willkürlich abserviert werden können. Ohne Chance, sich rechtlich wehren zu können und damit ohne Chance auf wenigstens einen angemessenen sozialen Ausgleich. Wenn der Arbeitnehmerschutz kein Papierflieger sein soll, dann ist nicht der wohlfeile rechtsphilophische Diskurs das Maß der Dinge, sondern die Bewertung der konkreten Auswirkungen in der betrieblichen Realität.
Unabhängig davon gilt ohnehin: Nicht alles was legal ist, ist auch legitim. Im Glashaus eines großen süddeutschen Verlags scheint man aber der Meinung zu sein, dass der moralische Zeigefinger zwar deutlich erhoben werden muss - aber nur gaaanz weit ausserhalb des eigenen Hauses. 

29.10.2013

Ich steh in der Kält´n und wart.....

Im Zuge der Umstellung auf "Direktanlieferung" werden immer mehr Verteilstellen geschlossen. Dafür gibt es dann eine komfortable Direktanlieferung. Zum Beispiel am Straßenrand. Bleibt die Zeitung mal liegen (was wegen Personalmangel inzwischen immer öfter passiert), gibt es halt einfach Selbstbedienung.

Und wer in früher Morgenstunde durch die Stadt fährt, sieht auch immer wieder Kolleginnen und Kollegen am Straßenrand warten. Oft nicht einmal durch ein Vordach geschützt, sondern allein unter dem weiten Himmel. Besonders schön, wenn dann selbiger wieder einmal seine Schleusen öffnet.

Aber, liebe Leute, dafür gibt es dann einmal im Leben ein großes Fest im Glashaus. Da wird dann Lob aus dem Füllhorn geschüttet. Ein Herz erwärmender Ersatz für ein paar Cent mehr. Für Geld freilich arbeitet ja kein Zusteller und keine Zustellerin, sondern alleion für die sportliche Ertüchtigung und das Wissen darum, dass ohne die eigene Leistung die Blüten in den Redaktionsstuben vertrocknen.

Übrigens: Für das Fest hat unser geliebter Verlag ja wirklich keine Kosten gescheut. Da wurde sogar noch richtig Geld für Porto ausgegeben, um Zusteller anzuschreiben, die sich nicht angemeldet haben. Soviel Aufmerksamkeit, Donnerwetter!